• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

18.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

Beitrag mit Bild

Ein Ex-Vorstand mietet bedarfswidrig Büro-und Nebenflächen an und verursachte damit einen Schaden in Millionenhöhe.

Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung muss der Versicherung ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil 27 U 36/15 vom 17.03.2016 entschieden.

Der beklagte Vorstand hatte die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt, indem er im Jahre 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung bedarfswidrig ca. 4000 m² Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen anmietete. Hierdurch war der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum 31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der Vorstand nun ersetzen muss. Die Richter stellten außerdem fest, dass der Vorstand der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

(OLG Hamm, PM vom 17.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)