• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

18.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ex-Vorstand zu 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

Beitrag mit Bild

Ein Ex-Vorstand mietet bedarfswidrig Büro-und Nebenflächen an und verursachte damit einen Schaden in Millionenhöhe.

Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung muss der Versicherung ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil 27 U 36/15 vom 17.03.2016 entschieden.

Der beklagte Vorstand hatte die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt, indem er im Jahre 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung bedarfswidrig ca. 4000 m² Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen anmietete. Hierdurch war der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum 31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der Vorstand nun ersetzen muss. Die Richter stellten außerdem fest, dass der Vorstand der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

(OLG Hamm, PM vom 17.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


23.02.2026

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Banken dürfen bei der Neuberechnung von Zinsen keine unzutreffenden Parameter zugrunde legen oder rechnerisch falsche Ansprüche konstruieren.

weiterlesen
Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Meldung

©VRD/fotolia.com


23.02.2026

Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Mit der Änderung reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten und uneinheitliche Praxis bei der Anwendung der Fair-Value-Option nach IAS 28.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)