Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber), eröffnet. Ziel ist es zu überprüfen, ob die Richtlinie in der Praxis wirksam umgesetzt und ihr Schutzzweck erreicht wurde. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere die Funktionsfähigkeit interner und externer Meldekanäle, der Schutz vor Repressalien sowie mögliche Regelungslücken im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich. Zudem untersucht die EU-Kommission die Auswirkungen der Richtlinie auf Unternehmen und Behörden, insbesondere im Hinblick auf administrative Belastungen und Rechtssicherheit. Frist für Rückmeldungen ist der 22.04.2026. Die Annahme des Evaluierungsberichts ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.
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04.09.2026
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

