Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber), eröffnet. Ziel ist es zu überprüfen, ob die Richtlinie in der Praxis wirksam umgesetzt und ihr Schutzzweck erreicht wurde. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere die Funktionsfähigkeit interner und externer Meldekanäle, der Schutz vor Repressalien sowie mögliche Regelungslücken im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich. Zudem untersucht die EU-Kommission die Auswirkungen der Richtlinie auf Unternehmen und Behörden, insbesondere im Hinblick auf administrative Belastungen und Rechtssicherheit. Frist für Rückmeldungen ist der 22.04.2026. Die Annahme des Evaluierungsberichts ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.
Meldung
31.07.2026
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

