Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber), eröffnet. Ziel ist es zu überprüfen, ob die Richtlinie in der Praxis wirksam umgesetzt und ihr Schutzzweck erreicht wurde. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere die Funktionsfähigkeit interner und externer Meldekanäle, der Schutz vor Repressalien sowie mögliche Regelungslücken im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich. Zudem untersucht die EU-Kommission die Auswirkungen der Richtlinie auf Unternehmen und Behörden, insbesondere im Hinblick auf administrative Belastungen und Rechtssicherheit. Frist für Rückmeldungen ist der 22.04.2026. Die Annahme des Evaluierungsberichts ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.
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10.06.2026
Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung
Die zehnjährige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist in der Beratungspraxis oft der entscheidende Hebel für steuerfreie Grundstücksveräußerungen – und kann durch güterrechtliche Vereinbarungen häufig unbemerkt wieder neu anlaufen.

