• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

28.03.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

Das DRSC startet die 1. Phase einer Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland und lädt alle interessierten Kreise zur Teilnahme an einer entsprechenden Studie ein.

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Das DRSC hat eine Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland gestartet. Ziel der Untersuchung besteht in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden.

Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder

In einem ersten Schritt (Phase 1) werden hierzu interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt. Zielsetzung dieser halbstrukturierten Interviews ist, insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder besser zu verstehen. Die Interviews sind als gemischte Gruppeninterviews (mit je max. 10 Teilnehmern) angelegt. Gegenstand dieser circa zweistündigen Videokonferenzen werden insbesondere Fragestellungen zur Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS (Konzern- und Jahresabschluss), zu konzeptionellen Herausforderungen für einen IFRS-Jahresabschluss und auch zum Für und Wider einer Option zur befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss sein. Explizit sind auch Nichtanwender der IFRS eingeladen und aufgerufen sich zu beteiligen, um ein vollständiges Meinungsbild zu erhalten.

Die Interviews werden im Zeitraum bis Mai 2023 als (nicht-öffentliche) Videokonferenzen durchgeführt. Interessenten können sich ab sofort direkt online unter https://www.surveymonkey.de/r/DRSC_IFRSeval_Phase1 anmelden. Darüber hinausgehende Fragen sammeln und beantworten wir auf einer FAQs-Seite .

Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland

„Diese Evaluation ist die erste systematische Bestandsaufnahme des DSRC zur Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland. Neben den Lessons Learned aus der Vergangenheit wollen wir auch den Blick nach vorne richten. Anlass hierzu geben unter anderem die Standardsetzungsaktivitäten beim IFRS für KMUs, die geplanten Angabeerleichterungen unter IFRS für nicht-kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen und nicht zuletzt die Rechnungslegungsbasis im Rahmen der Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung (BEPS Säule II). Befürworter und Kritiker dieser Entwicklungen sollen gleichermaßen zu Wort kommen“, kommentierte Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, den Start der Studie.

Im Anschluss an die Gruppeninterviews wird – aufbauend auf den Erkenntnissen der Phase 1 – ein strukturierter Fragenkatalog entwickelt, welcher im 2. Halbjahr 2023 als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation gestellt werden soll (sog. Phase 2). Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie gibt es auf der Projektseite.

 


DRSC vom 20.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


01.12.2025

Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Die BaFin wird in den Lageberichten 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.

weiterlesen
Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank