• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

28.03.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

Das DRSC startet die 1. Phase einer Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland und lädt alle interessierten Kreise zur Teilnahme an einer entsprechenden Studie ein.

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Das DRSC hat eine Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland gestartet. Ziel der Untersuchung besteht in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden.

Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder

In einem ersten Schritt (Phase 1) werden hierzu interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt. Zielsetzung dieser halbstrukturierten Interviews ist, insbesondere die Ausgangslage, Motivation und Bedürfnisse der verschiedenen Stakeholder besser zu verstehen. Die Interviews sind als gemischte Gruppeninterviews (mit je max. 10 Teilnehmern) angelegt. Gegenstand dieser circa zweistündigen Videokonferenzen werden insbesondere Fragestellungen zur Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS (Konzern- und Jahresabschluss), zu konzeptionellen Herausforderungen für einen IFRS-Jahresabschluss und auch zum Für und Wider einer Option zur befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss sein. Explizit sind auch Nichtanwender der IFRS eingeladen und aufgerufen sich zu beteiligen, um ein vollständiges Meinungsbild zu erhalten.

Die Interviews werden im Zeitraum bis Mai 2023 als (nicht-öffentliche) Videokonferenzen durchgeführt. Interessenten können sich ab sofort direkt online unter https://www.surveymonkey.de/r/DRSC_IFRSeval_Phase1 anmelden. Darüber hinausgehende Fragen sammeln und beantworten wir auf einer FAQs-Seite .

Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland

„Diese Evaluation ist die erste systematische Bestandsaufnahme des DSRC zur Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland. Neben den Lessons Learned aus der Vergangenheit wollen wir auch den Blick nach vorne richten. Anlass hierzu geben unter anderem die Standardsetzungsaktivitäten beim IFRS für KMUs, die geplanten Angabeerleichterungen unter IFRS für nicht-kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen und nicht zuletzt die Rechnungslegungsbasis im Rahmen der Umsetzung einer globalen Mindestbesteuerung (BEPS Säule II). Befürworter und Kritiker dieser Entwicklungen sollen gleichermaßen zu Wort kommen“, kommentierte Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, den Start der Studie.

Im Anschluss an die Gruppeninterviews wird – aufbauend auf den Erkenntnissen der Phase 1 – ein strukturierter Fragenkatalog entwickelt, welcher im 2. Halbjahr 2023 als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation gestellt werden soll (sog. Phase 2). Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie gibt es auf der Projektseite.

 


DRSC vom 20.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


04.08.2026

Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Pflegefahrten zu Angehörigen sind steuerlich nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

weiterlesen
Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Steuerboard

Jan Winkler


03.08.2026

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer gewerblich tätigen Influencerin, die ihre Bekanntheit im Rahmen einer anderen freiberuflichen Tätigkeit erlangt hat, dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG unterfällt.

weiterlesen
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht