17.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Eurozone soll noch stabiler werden

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Die Bundesregierung setzt große Erwartungen in die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Ob dieser dann „Europäischer Währungsfonds“ heißen wird, sei aber noch nicht abschließend geklärt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Die ESM-Weiterentwicklung soll in zwei Schritten erfolgen: Zunächst soll eine Änderung des ESM-Vertrags umgesetzt werden. In einem zweiten Schritt soll der ESM dann in den EU-Rechtsrahmen übertragen werden.

Neu: Vergabe kurzfristiger Kredite

In diesem Zusammenhang begrüßt die Regierung die Absicht, mit der Vergabe kurzfristiger Kredite ein neues Instrument zu schaffen, das „zur weiteren Stabilisierung der Eurozone“ beitragen könne. Dieses Instrument „würde es ermöglichen, Mitgliedstaaten, die zwar gute wirtschaftliche und fiskalische Daten haben, aber durch äußere Umstände in Schwierigkeiten geraten, ohne volles Anpassungsprogramm kurzfristig zu unterstützen“, heißt es in der Antwort.

Einführung von Umschuldungsklauseln

Außerdem setzt sich die Bundesregierung im Bereich des ESM für eine Verbesserung des bestehenden Rahmens zur Förderung der Schuldentragfähigkeit ein. Deutschland und Frankreich würden den baldigen Beginn der Arbeiten zur Einführung von Umschuldungsklauseln in Anleihen der Mitgliedstaaten der Währungsunion anstreben. Damit wäre bei einer Schuldenrestrukturierung nur eine Gläubigerabstimmung notwendig.

Risikoreduktion vor Bankenunion

Ebenfalls große Erwartungen bestehen für den von Deutschland und Frankreich vorgeschlagenen Haushalt für die Eurozone. Durch Investitionen in Innovationen und Humankapital sollen Wettbewerbsfähigkeit, Konvergenz und Stabilisierung in der Eurozone gefördert werden. „Die Finanzmittel würden aus nationalen Beträgen, zugewiesenen Steuereinnahmen und europäischen Mitteln stammen“, schreibt die Regierung. Auf Fragen nach der Bankenunion heißt es, es sei zunächst eine Risikoreduktion notwendig, unter anderem durch den Abbau notleidender Kredite.

(Dt. Bundestag, hib vom 16.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach / Marcel Duplois


15.07.2025

BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Einlagen in die Kapitalrücklage gehören in der Praxis der GmbH-Finanzierung zum Alltag. Steuerlich brisant werden sie, wenn ein Gesellschafter überproportional (disquotal) viel einlegt und die Mitgesellschafter davon profitieren.

weiterlesen
BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Meldung

©alexraths/123rf.com


15.07.2025

Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Eine Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, entschied das FG Münster.

weiterlesen
Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


15.07.2025

Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Mit der Aktualisierung seines Knowledge Papers stellt das IDW wichtige Orientierungshilfen zur Verfügung, um nachhaltige Finanzinstrumente korrekt nach IFRS und HGB zu bilanzieren.

weiterlesen
Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank