• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäischer Rechnungshof untersucht Mehrwertsteuern im elektronischen Handel

10.07.2018

Meldung, Steuerrecht

Europäischer Rechnungshof untersucht Mehrwertsteuern im elektronischen Handel

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Der Europäische Rechnungshof führt derzeit eine Prüfung durch, bei der er der Frage nachgeht, wie wirksam die EU die Herausforderungen bewältigt, die sich im Bereich Mehrwertsteuern und Zölle aus dem elektronischen Handel ergeben.

Der Europäische Rechnungshof analysiert den Regulierungs- und Kontrollrahmen, den die Europäische Kommission für den elektronischen Handel geschaffen hat, und untersucht, wie die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die auf elektronisch abgewickelte Geschäfte anfallenden Mehrwertsteuern und Zölle vollständig erhoben werden. Der Hof hat am 05.07.2018 ein Hintergrundpapier zur Erhebung von Mehrwertsteuern und Zöllen im elektronischen Handel veröffentlicht, das ausführliche Informationen bietet.

Gravierende Mehrwertsteuerausfälle im elektronischen Handel

Die Europäische Union fördert den elektronischen Handel, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Verbraucher ihre internationalen Käufe und Verkäufe im Internet zu gleichen Bedingungen abwickeln können wie auf dem lokalen Markt. Der elektronische Handel ist jedoch nach wie vor anfällig für Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Mehrwertsteuern und Zölle. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedstaaten und indirekte Auswirkungen auf den EU-Haushalt, da sich die auf Mehrwertsteuern und Zöllen beruhenden Beiträge der Mitgliedstaaten verringern. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission belaufen sich die Mehrwertsteuerausfälle im grenzüberschreitenden elektronischen Handel, die aus der Mehrwertsteuerbefreiung für geringfügige Lieferungen resultieren, auf insgesamt 5 Milliarden Euro jährlich.

Missbrauch durch Anbieter aus Drittländern

Während mit der Schaffung des Binnenmarkts die Grenzkontrollen für den unionsinternen Handel zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft wurden, werden an den Außengrenzen der Union nach wie vor Zollkontrollen durchgeführt, denen sämtliche Waren unterliegen, die aus Nicht-EU-Ländern in einen Mitgliedstaat eingeführt werden. Dienstleistungen, die aus Nicht-EU-Ländern digital bereitgestellt werden, stellen in diesem Zusammenhang ein besonderes Risiko dar: Da physisch keine Grenzen überquert werden, unterliegen diese Dienstleistungen nicht denselben Kontrollen wie Waren, die in die EU eingeführt werden.

Die Prüfung schließt Besuche in den Niederlanden, Österreich, Deutschland, Irland und Schweden ein. Der Bericht wird voraussichtlich Mitte 2019 veröffentlicht.

(Europäischer Rechnungshof, PM vom 05.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht