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18.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäischer Rechnungshof: Kritik an EZB-Bankenaufsicht

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Der Hof untersuchte insbesondere die Governance-Struktur des neuen Mechanismus zur Finanzmarktstabilität, die Regelungen zur Rechenschaftspflicht, die Organisation und Ressourcenausstattung der Bankenaufsichtsteams und das Verfahren für Vor-Ort-Prüfungen.

Der Europäische Rechnungshof warnt in einem heute veröffentlichten Bericht vor einer ungenügenden Trennung von geldpolitischen Aufgaben und Aufsichtspflichten bei der Europäischen Zentralbank (EZB).

Es dürfe nicht das Risiko außer Acht gelassen werden, dass „in einigen Bereichen Interessenkonflikte bestehen könnten“, heißt es in dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs. „Der Rechnungshof legt den Finger in die Wunde“, kommentiert Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Der Bericht sei ein weiterer Beleg dafür, dass die Ansiedlung der europäischen Bankenaufsicht bei der EZB eine Notlösung war, die korrigiert werden sollte.

Forderung nach eigenständiger Behörde

„Das zeigen allein schon die gegensätzlichen Ziele“, so Gros weiter. „Während die EZB-Aufsicht auf höhere Eigenkapitalanforderungen drängt und damit die Kreditvergabe tendenziell bremst, wollen die Geldpolitiker mit Negativzinsen die Kreditvergabe ankurbeln. Deshalb ist es allerhöchste Zeit, daraus Konsequenzen zu ziehen und die europäische Finanzaufsicht in einer eigenständigen, demokratisch kontrollierten Behörde zu organisieren.“

(Genossenschaftsverband Bayern e.V., PM vom 18.11.2016/ Viola C. Didier)


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