• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäischer Rechnungshof: Kritik an EZB-Bankenaufsicht

18.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäischer Rechnungshof: Kritik an EZB-Bankenaufsicht

Beitrag mit Bild

Der Hof untersuchte insbesondere die Governance-Struktur des neuen Mechanismus zur Finanzmarktstabilität, die Regelungen zur Rechenschaftspflicht, die Organisation und Ressourcenausstattung der Bankenaufsichtsteams und das Verfahren für Vor-Ort-Prüfungen.

Der Europäische Rechnungshof warnt in einem heute veröffentlichten Bericht vor einer ungenügenden Trennung von geldpolitischen Aufgaben und Aufsichtspflichten bei der Europäischen Zentralbank (EZB).

Es dürfe nicht das Risiko außer Acht gelassen werden, dass „in einigen Bereichen Interessenkonflikte bestehen könnten“, heißt es in dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs. „Der Rechnungshof legt den Finger in die Wunde“, kommentiert Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Der Bericht sei ein weiterer Beleg dafür, dass die Ansiedlung der europäischen Bankenaufsicht bei der EZB eine Notlösung war, die korrigiert werden sollte.

Forderung nach eigenständiger Behörde

„Das zeigen allein schon die gegensätzlichen Ziele“, so Gros weiter. „Während die EZB-Aufsicht auf höhere Eigenkapitalanforderungen drängt und damit die Kreditvergabe tendenziell bremst, wollen die Geldpolitiker mit Negativzinsen die Kreditvergabe ankurbeln. Deshalb ist es allerhöchste Zeit, daraus Konsequenzen zu ziehen und die europäische Finanzaufsicht in einer eigenständigen, demokratisch kontrollierten Behörde zu organisieren.“

(Genossenschaftsverband Bayern e.V., PM vom 18.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)