• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäischer Berufsausweis: Viele Vorteile für alle Beteiligten

19.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Europäischer Berufsausweis: Viele Vorteile für alle Beteiligten

Beitrag mit Bild

Der Europäische Berufsausweis: Mehr Mobilität beim Arbeiten in Europa.

Seit Montag macht es der Europäische Berufsausweis (EBA) Krankenpflegepersonal, Apothekern, Physiotherapeuten,  Bergführern und Immobilienmaklern leichter, mobil in der EU zu arbeiten. Der Berufsausweis könnte zukünftig auch auf andere mobile Berufe ausgeweitet werden.

Der Europäische Berufsausweis ist kein Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Er ist benutzerfreundlicher als die traditionellen Anerkennungsverfahren und ermöglicht es, einen Antrag online zu verfolgen. Er ist der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und die Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden oder dass die Voraussetzungen erfüllt sind, vorübergehend in einem anderen EU-Land Dienstleistungen zu erbringen.

Warnmechanismus gegen Missbrauch

Das System beinhaltet Absicherungen, die Missbrauch verhindern sollen: ein Warnmechanismus stellt sicher, dass Patienten und Verbraucher in der EU ausreichend geschützt sind. Der Vorwarnmechanismus verpflichtet die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats dazu, die Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten über solche Angehörige von Gesundheitsberufen zu unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Auch Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten müssen mitgeteilt werden. „Der Europäische Berufsausweis ist ein großer Schritt vorwärts, er ermöglicht es qualifizierten Europäern einfacher und schneller, dort zu arbeiten, wo ihre Kompetenzen gebraucht und gesucht werden“, erklärte Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU.

(EU-Kommission, PM vom 18.01.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)