10.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Staatsanwaltschaft kommt

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Am 05.10.2017 hat das Europäische Parlament dem Verordnungsvorschlag des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zugestimmt. Diese soll den EU-Haushalt besser schützen.

Die Zustimmung des Europäischen Parlaments hat den Weg zur Verabschiedung der Verordnung durch den Rat freigegeben. Danach kann der Aufbau der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) beginnen. Den Beginn der Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben der EuStA mit Sitz in Luxemburg wird die Europäische Kommission nach deren Einrichtung auf Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Generalstaatsanwalts festlegen. Dieser Zeitpunkt wird jedoch nicht früher als drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung liegen.

Welche Aufgaben hat die EuStA?

Das Aufgabenfeld der Behörde umfasst in erster Linie die Ermittlung und Verfolgung von grenzüberschreitenden Finanzstraftaten zum Nachteil der Europäischen Union, also etwa Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug. Hierzu wird von den Mitgliedsstaaten jeweils ein Europäischer Staatsanwalt abgestellt, der – unter Leitung des Europäischen Generalstaatsanwaltes – in Luxemburg seine Arbeit aufnimmt.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


01.07.2025

IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Die IFRS-Leitlinien liefern praktische Hinweise für eine transparente, zielgerichtete Klimaberichterstattung im Einklang mit IFRS S2.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Meldung

©peshkova/123rf.com


01.07.2025

Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Obwohl 72 % der Beschäftigten regelmäßig KI nutzen, fühlen sich nur 36 % ausreichend vorbereitet. Ein Appell an Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.

weiterlesen
Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Meldung

©dogfella/123rf.com


30.06.2025

Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Auch in der Insolvenz gilt: Ohne besondere Billigkeitsgründe bleibt es beim hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen.

weiterlesen
Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank