08.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Europäische Plattform gegen Schwarzarbeit

Beitrag mit Bild

Der Bausektor ist am stärksten von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit betroffen. Andere Bereiche, in denen Schwarzarbeit ist, sind Gartenarbeiten, häusliche Dienstleistungen, Kinderbetreuung sowie das Restaurant- und Gaststättengewerbe.

Eine neue, von der EU-Kommission gestartete Plattform soll ab sofort für mehr Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sorgen. Darin arbeiten erstmals die Kommission, die Sozialpartner und die nationalen Behörden zusammen.

Die Verantwortung für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit liegt bei den Mitgliedstaaten. Die Plattform gegen Schwarzarbeit will beim Informationsaustausch helfen, insbesondere in grenzüberschreitenden Situationen, in denen es schwierig ist, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit aufzudecken und zu ahnden. Damit füllt die Plattform ein Vakuum, da es bislang keine Zusammenarbeit auf EU-Ebene zwischen einzelstaatlichen Behörden bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit gibt.

Aufgaben der Plattform

Die Plattform bedient verschiedene Aspekte der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, soziale Sicherheit und Steuern. Erfasst werden alle Formen von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, auch die Scheinselbstständigkeit, die zur Verschleierung eines Arbeitsverhältnisses dient, um weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen.

Zahlen zur Schwarzarbeit

In einer Eurobarometer-Umfrage von 2013 gaben 11 Prozent der Befragten an, im Jahr zuvor Güter oder Dienstleistungen erworben zu haben, die mit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in Zusammenhang standen, während 4 Prozent zugaben, einer nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit nachgegangen zu sein. Die Umfrage zeigte, dass dieses Phänomen in vielen verschiedenen Branchen vorkommt und große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen.

Warum ist eine Plattform gegen Schwarzarbeit sinnvoll?

Für Unternehmen stellt nicht angemeldete Erwerbstätigkeit einen unlauteren Wettbewerb dar, da Firmen, die ihre Arbeitnehmer nicht anmelden, sich einen unfairen Vorteil verschaffen. Für die Arbeitnehmer bedeuten nicht angemeldete Erwerbstätigkeit unter anderem niedrigere Rentenansprüche, eingeschränkter Zugang zur Gesundheitsversorgung, schlechte Arbeitsbedingungen und mögliche Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte. Für den Staat bedeutet nicht angemeldete Erwerbstätigkeit entgangene Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

(EU-Kommission, PM vom 27.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


13.09.2024

EuGH-Urteile gegen Apple und Google Shopping: „Erfolg für die Steuergerechtigkeit“

Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager nennt die Urteile des EuGH zu Apple und Google Shopping einen großen Erfolg für die Steuergerechtigkeit.

weiterlesen
EuGH-Urteile gegen Apple und Google Shopping: „Erfolg für die Steuergerechtigkeit“

Meldung

© nmann77/fotolia.com


13.09.2024

Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll rückwirkend für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen.

weiterlesen
Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Meldung

adiruch/123rf.com


12.09.2024

Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung

Zur Umsetzung der CSRD sind Änderungen u.a. im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank