23.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kontopfändungsverordnung auf der Zielgeraden

Beitrag mit Bild

Die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen soll bald einfacher und unbürokratischer werden.

Der Bundestag hat am 22.09.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Europäischen Kontopfändungsverordnung  sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften angenommen.

Die Europäische Kontopfändungsverordnung zielt darauf ab, die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger und Unternehmen zu erleichtern und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu vereinfachen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Staaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken.

Streichung der Wertgrenze von 500

Die gesetzlichen Änderungen enthalten im Wesentlichen die Streichung der Wertgrenze von 500 Euro für bestimmte Ermittlungsbefugnisse der Gerichtsvollzieher sowie eine Regelung, dass Auslagen für die Zustellung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis auch gegenüber dem Gläubiger in Ansatz gebracht werden. Zudem wird eine reduzierte Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache durch die Gerichtsvollzieher in den Fällen eingeführt, in denen gleichzeitig ein Auftrag zur Pfändung oder zur Abnahme der Vermögensauskunft erteilt wurde.

(Deutscher Bundestag, hib vom 22.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)