23.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kontopfändungsverordnung auf der Zielgeraden

Beitrag mit Bild

Die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen soll bald einfacher und unbürokratischer werden.

Der Bundestag hat am 22.09.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Europäischen Kontopfändungsverordnung  sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften angenommen.

Die Europäische Kontopfändungsverordnung zielt darauf ab, die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger und Unternehmen zu erleichtern und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu vereinfachen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Staaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken.

Streichung der Wertgrenze von 500

Die gesetzlichen Änderungen enthalten im Wesentlichen die Streichung der Wertgrenze von 500 Euro für bestimmte Ermittlungsbefugnisse der Gerichtsvollzieher sowie eine Regelung, dass Auslagen für die Zustellung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis auch gegenüber dem Gläubiger in Ansatz gebracht werden. Zudem wird eine reduzierte Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache durch die Gerichtsvollzieher in den Fällen eingeführt, in denen gleichzeitig ein Auftrag zur Pfändung oder zur Abnahme der Vermögensauskunft erteilt wurde.

(Deutscher Bundestag, hib vom 22.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


10.04.2026

EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

EFRAG hat einen Berichtsentwurf zur möglichen Einführung eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU veröffentlicht.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

pitinan/123.rf.com


10.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)