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01.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Einlagensicherung: Risiken müssen reduziert werden

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©helmutvogler/fotolia.com

Die Bundesregierung sieht ohne erhebliche Reduktion von Risiken und Fehlanreizen „keine belastbare Grundlage“ für die Verhandlungen über eine gemeinsame europäische Einlagensicherung.

Den Vorschlag der EU-Kommission für eine europäische Einlagensicherung lehnt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/814) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/638) ab. Zu den Maßnahmen zur Risikoreduktion zählt die Bundesregierung unter anderem einen gemeinsamen Ansatz für die Hierarchie der Gläubiger einer Bank sowie eine Mindestharmonisierung des Insolvenzrechts. Darüber hinaus seien Maßnahmen zum Abbau notleidender Kredite wichtiger Bestandteil der Risikoreduktion. Es gebe bisher keinen Zeitplan und keine Fristen zur Umsetzung der Maßnahmen. „Auch in zeitlicher Hinsicht gilt insoweit, dass erst nach effektiven Maßnahmen zur Risikoreduzierung politische Verhandlungen über eine weitere Risikoreduzierung erfolgen können“, schreibt die Bundesregierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 28.02.2018 / Viola C. Didier)


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