• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäische Bankenaufsicht (EBA) bald in Frankfurt?

07.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Bankenaufsicht (EBA) bald in Frankfurt?

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Derzeit läuft infolge des Brexit ein europaweites Bewerbungsverfahren um die EU-Agenturen, die derzeit in London ansässig sind. Als neuer Standort der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) will sich Bonn bewerben. Frankfurt will neuer Standort der Europäischen Bankenaufsicht werden.

Die Europäische Bankenaufsicht und Europäische Arzneimittel-Agentur müssen wegen des britischen EU-Austritts in andere Mitgliedstaaten umziehen. Die Europäische Kommission will, dass die neuen Standorte schnell feststehen. Denn es handelt sich um zwei zentrale EU-Aufsichtsbehörden, die auch nach einem Brexit reibungslos und ununterbrochen funktionieren müssen.

Deutschland optimistisch

Deutschland bewirbt sich mit zwei Städten. In der Banken-Metropole Frankfurt am Main sitzt auch schon die Europäische Zentralbank. Das Ministerium zeigte sich optimistisch, dass Deutschland den Zuschlag für den künftigen Standort der EMA bekommt. Die Bankenaufsicht hat knapp 200 Mitarbeiter. Deutschland bewirbt sich auch um die EBA mit knapp 900 Beschäftigten.

Entscheidung im November 2017

Die Europäische Kommission wird ihre Bewertung der Kandidaten am 30.09.2017 vorstellen. Danach sind die Regierungen der 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten am Zug. Die Minister im Rat für Allgemeine Angelegenheiten werden alle Angebote der Mitgliedstaaten objektiv prüfen. Das geschieht auf der Grundlage der Kriterien, die EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Ratspräsident Donald Tusk vorgeschlagen hatten. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU-27 hatten diese Kriterien auf der Tagung des Europäischen Rates vom 22.06.2017 (Artikel 50) gebilligt.

Die endgültige Entscheidung soll im November 2017 fallen.

(Bundesregierung, NL vom 04.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)