• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäische Bankenaufsicht (EBA) bald in Frankfurt?

07.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Bankenaufsicht (EBA) bald in Frankfurt?

Beitrag mit Bild

©helmutvogler/fotolia.com

Derzeit läuft infolge des Brexit ein europaweites Bewerbungsverfahren um die EU-Agenturen, die derzeit in London ansässig sind. Als neuer Standort der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) will sich Bonn bewerben. Frankfurt will neuer Standort der Europäischen Bankenaufsicht werden.

Die Europäische Bankenaufsicht und Europäische Arzneimittel-Agentur müssen wegen des britischen EU-Austritts in andere Mitgliedstaaten umziehen. Die Europäische Kommission will, dass die neuen Standorte schnell feststehen. Denn es handelt sich um zwei zentrale EU-Aufsichtsbehörden, die auch nach einem Brexit reibungslos und ununterbrochen funktionieren müssen.

Deutschland optimistisch

Deutschland bewirbt sich mit zwei Städten. In der Banken-Metropole Frankfurt am Main sitzt auch schon die Europäische Zentralbank. Das Ministerium zeigte sich optimistisch, dass Deutschland den Zuschlag für den künftigen Standort der EMA bekommt. Die Bankenaufsicht hat knapp 200 Mitarbeiter. Deutschland bewirbt sich auch um die EBA mit knapp 900 Beschäftigten.

Entscheidung im November 2017

Die Europäische Kommission wird ihre Bewertung der Kandidaten am 30.09.2017 vorstellen. Danach sind die Regierungen der 27 verbleibenden EU-Mitgliedstaaten am Zug. Die Minister im Rat für Allgemeine Angelegenheiten werden alle Angebote der Mitgliedstaaten objektiv prüfen. Das geschieht auf der Grundlage der Kriterien, die EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Ratspräsident Donald Tusk vorgeschlagen hatten. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU-27 hatten diese Kriterien auf der Tagung des Europäischen Rates vom 22.06.2017 (Artikel 50) gebilligt.

Die endgültige Entscheidung soll im November 2017 fallen.

(Bundesregierung, NL vom 04.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht