• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäische Aufsichtsbehörden (ESAs) nennen Maßnahmen gegen die Krise

24.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Aufsichtsbehörden (ESAs) nennen Maßnahmen gegen die Krise

Beitrag mit Bild

©Kateryna Kon/123rtf.com

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory ory Authorities – ESAs) plädieren in ihrem ersten gemeinsamen Risikobewertungsbericht seit Ausbruch der Corona-Pandemie für fünf Maßnahmen, um deren Folgen weiter abzufedern.

Nach Ansicht der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA sollten Finanzinstitute ihre Liquidität, ihre Solvabilität und ihr Kreditrisiko einem Stresstest unterziehen.

IT-Risiken im Blick behalten

Zudem sollten sie ihre IT-Risiken und ihre Auslagerungen sorgfältig managen und sich auf Störungen vorbereiten, die das Ende der Übergangszeit mit sich bringen kann, die das Vereinigte Königreich und die EU nach dem Brexit vereinbart hatten. Banken sollten Kapitalerleichterungen nutzen, um die Realwirtschaft weiter mit Krediten zu versorgen. Aufsichtsbehörden und Banken werden auf die Flexibilität des bestehenden Rechtsrahmens verwiesen – einschließlich der Verwendung von Kapital- und Liquiditätspuffern zur Verlustabsorption.

ESAs sehen Entkopplungsrisiko der Finanzmarktleistung

Der Bericht, den die ESAs am 22.09.2020 veröffentlicht haben, hebt auch hervor, wie die Pandemie Profitabilitätsbedenken in allen Segmenten des Investmentfondssektors verstärkt und zu erhöhten Liquiditätsherausforderungen geführt hat. Er benennt insbesondere die Wirtschafts- und Marktunsicherheit als zentrale Herausforderung der Zukunft. Die ESAs sehen ein Risiko, dass sich die Finanzmarktleistung von der zugrundeliegenden Wirtschaftstätigkeit entkoppele. Ein fortgesetztes Niedrigzinsumfeld werde voraussichtlich die Rentabilität und Solvenz von Finanzinstituten belasten und zum Aufbau von Bewertungsrisiken beitragen.

Der Risikobewertungsbericht steht hier zum Download bereit.

(BaFin vom 23.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


10.09.2025

EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Das EuG bestärkt die EU-Kommission in der Klimapolitik und bestätigt die Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltige Übergangstechnologien.

weiterlesen
EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Meldung

©Butch/fotolia.com


10.09.2025

Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Die Sozialversicherungsrechengrößen steigen ab 2026 spürbar an und betreffen Millionen Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen.

weiterlesen
Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


09.09.2025

BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Mit Urteil vom 15.07.2025 (IX R 13/24) hat der BFH erstmals bestätigt, dass die rückwirkende Anwendung des § 6e EStG nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.

weiterlesen
BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank