Im Interesse der europäischen Harmonisierung des Aufsichtsrechts ist die BaFin grundsätzlich bestrebt, Leitlinien und Q&As der ESAs möglichst in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.
Bei den bislang veröffentlichten rund 180 Leitlinien und 3.000 Q&As hat die BaFin dies nur in wenigen Fällen abgelehnt, nämlich insbesondere dann, wenn die Besonderheiten des deutschen Aufsichtsrechts der Übernahme entgegenstanden. Auch in Zukunft wird die BaFin entsprechend verfahren. Übernimmt sie ausnahmsweise eine Leitlinie oder Q&A nicht in ihre Verwaltungspraxis, wird sie dies auf ihrer Internetseite ausdrücklich erklären. Darüber hinaus bietet sie auf ihrer Internetseite Links auf alle veröffentlichten ESA-Leitlinien und deren Übersetzung sowie auf alle veröffentlichten Q&As. Zu ausgewählten Q&As stellt die BaFin zudem unverbindliche eigene Übersetzungen zur Verfügung. Ob eine solche Übersetzung existiert, hat aber keine Bedeutung für die Maßgeblichkeit der Q&A in Deutschland.
Zum Hintergrund
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) treffen unterhalb von rechtlich verbindlichen Regelungen auch Maßnahmen nach Artikel 16 und 29 ihrer Gründungsverordnungen (siehe beispielhaft die ESMA-Verordnung). Praktisch spielen hierbei neben Stellungnahmen (Opinions) insbesondere Leitlinien (Guidelines) sowie Fragen und Antworten (Questions and Answers – Q&As) eine erhebliche Rolle. Leitlinien nach Artikel 16 und Q&As nach Artikel 29 der ESA-Verordnungen sind Konvergenzinstrumente, die auf eine Harmonisierung der Aufsicht in der EU abzielen. Sie sollen eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts, eine gemeinsame Aufsichtskultur und kohärente Aufsichtspraktiken sicherstellen.
Arbeitsschritte der BaFin
Beiden Maßnahmen ist gemeinsam, dass sie zunächst rechtlich unverbindlich sind. Erst wenn die BaFin eine Maßnahme in ihre Verwaltungspraxis übernimmt, entfaltet sie in Deutschland ihre Wirkung. In einigen Fällen ist für die Übernahme in das deutsche Aufsichtsrecht ein Rechtsakt erforderlich, beispielsweise die Anpassung einer deutschen Verordnung. Die Entscheidung, eine Leitlinie zu übernehmen, erfolgt im Rahmen des sogenannten Comply-or-Explain-Verfahrens per Erklärung gegenüber der zuständigen ESA. Bei Q&As entscheidet die BaFin formlos über die Übernahme der Q&A in ihre Verwaltungspraxis; eine Übersetzung ins Deutsche ist hierfür nicht erforderlich.
(BaFin, PM vom 15.02.2018 / Viola C. Didier)