• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäische Arbeitsagentur: Länder reagieren verhalten

11.06.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Europäische Arbeitsagentur: Länder reagieren verhalten

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Zurückhaltend hat sich der Bundesrat zu den Plänen der EU-Kommission geäußert, eine Europäische Arbeitsagentur zu errichten. Dadurch könnte es zu Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik kommen.

Zwar unterstützt der Bundesrat grundsätzlich das damit verbundene Anliegen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu stärken und europaweit faire Arbeitsbedingungen zu sichern. Zugleich warnt er jedoch davor, dass es durch die Arbeitsagentur zu Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik kommen kann.

Warnung vor Kompetenzüberschreitung

Die Aufgaben und Befugnisse der Behörde sollten deshalb klar definiert werden. Außerdem müsse ihr Mehrwert geprüft werden, wobei besonders darauf zu achten sei, dass es nicht zu Dopplungen mit Tätigkeiten von bereits bestehenden Agenturen wie dem Europäischen Netzwerk für öffentliche Arbeitsverwaltungen kommt. Ausdrücklich betonen die Länder, dass die Beteiligungsrechte der Sozialpartner bei der Schaffung der Europäischen Arbeitsbehörde erhalten bleiben müssen.

Zuständig für rund 17 Millionen EU-Bürger

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll die Europäische Arbeitsagentur helfen, faire Arbeitsbedingungen für die rund 17 Millionen EU-Bürger zu sichern, die jenseits der eigenen Grenzen in anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Auch für die 1,4 Berufspendler wäre sie zuständig. 140 Mitarbeiter und 50 Millionen Euro sieht die EU-Kommission für die neue Behörde vor, die ihre Arbeit bereits 2019 aufnehmen soll. Die Agentur wird über Jobangebote in der EU informieren und Arbeitnehmer sowie Unternehmen beraten, wenn es um unterschiedliche Sozialversicherungsvorschriften geht. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Einhaltung von EU-Regeln zu überwachen, etwa die zur Entsendung von Arbeitern.

Verhandlungen in Brüssel

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, damit sie sie bei ihren Verhandlungen mit der EU-Kommission berücksichtigt.

(Bundesrat vom 08.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank