• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäische Arbeitsagentur: Länder reagieren verhalten

11.06.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Europäische Arbeitsagentur: Länder reagieren verhalten

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Zurückhaltend hat sich der Bundesrat zu den Plänen der EU-Kommission geäußert, eine Europäische Arbeitsagentur zu errichten. Dadurch könnte es zu Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik kommen.

Zwar unterstützt der Bundesrat grundsätzlich das damit verbundene Anliegen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu stärken und europaweit faire Arbeitsbedingungen zu sichern. Zugleich warnt er jedoch davor, dass es durch die Arbeitsagentur zu Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik kommen kann.

Warnung vor Kompetenzüberschreitung

Die Aufgaben und Befugnisse der Behörde sollten deshalb klar definiert werden. Außerdem müsse ihr Mehrwert geprüft werden, wobei besonders darauf zu achten sei, dass es nicht zu Dopplungen mit Tätigkeiten von bereits bestehenden Agenturen wie dem Europäischen Netzwerk für öffentliche Arbeitsverwaltungen kommt. Ausdrücklich betonen die Länder, dass die Beteiligungsrechte der Sozialpartner bei der Schaffung der Europäischen Arbeitsbehörde erhalten bleiben müssen.

Zuständig für rund 17 Millionen EU-Bürger

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll die Europäische Arbeitsagentur helfen, faire Arbeitsbedingungen für die rund 17 Millionen EU-Bürger zu sichern, die jenseits der eigenen Grenzen in anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Auch für die 1,4 Berufspendler wäre sie zuständig. 140 Mitarbeiter und 50 Millionen Euro sieht die EU-Kommission für die neue Behörde vor, die ihre Arbeit bereits 2019 aufnehmen soll. Die Agentur wird über Jobangebote in der EU informieren und Arbeitnehmer sowie Unternehmen beraten, wenn es um unterschiedliche Sozialversicherungsvorschriften geht. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Einhaltung von EU-Regeln zu überwachen, etwa die zur Entsendung von Arbeitern.

Verhandlungen in Brüssel

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, damit sie sie bei ihren Verhandlungen mit der EU-Kommission berücksichtigt.

(Bundesrat vom 08.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)