05.12.2017

Meldung, Steuerrecht

EuGH zur Verjährung bei Mehrwertsteuerbetrug

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der EuGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die italienischen Gerichte in Strafverfahren, die schwere Betrugsfälle im Mehrwertsteuerbereich zum Gegenstand haben, verpflichtet sind, von der Anwendung der nationalen Verjährungsvorschriften abzusehen, selbst wenn sie dadurch gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen verstoßen würden.

Der EuGH hat mit Urteil vom 05.12.2017 in der Rechtssache C-42/17 M.A.S. und M.B. klargestellt, dass die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union mit der Beachtung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen in Einklang zu bringen ist. Deshalb sind die italienischen Gerichte in Strafverfahren, die schwere Betrugsfälle im Mehrwertsteuerbereich zum Gegenstand haben, nicht verpflichtet, von der Anwendung der nationalen Verjährungsvorschriften (auf der Grundlage des Urteils Taricco) abzusehen, wenn sie dadurch gegen den genannten Grundsatz verstoßen würden.

Die Zusammenfassung des EuGH-Urteils finden Sie hier.

(EuGH, PM vom 05.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


16.05.2025

FACHFRAGEN: Das EU-Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitberichterstattung und Sorgfaltspflichten

Die EU-Kommission möchte einen signifikanten Bürokratieabbau erreichen, um den Wettbewerb der europäischen Wirtschaft zu stärken. Wir möchten in diesem Podcast die zentralen Inhalte des jüngst veröffentlichten Omnibus-Pakets vorstellen und eine kritische Bilanz ziehen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Das EU-Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitberichterstattung und Sorgfaltspflichten

Meldung

©MK-Photo/fotolia.com


16.05.2025

IAB-Studie: Demografischer Wandel und Arbeitskräftemangel

Der demografische Wandel ist nicht aufzuhalten, doch ausländische Beschäftigte können seine Auswirkungen deutlich abmildern, zeigt eine neue IAB-Studie.

weiterlesen
IAB-Studie: Demografischer Wandel und Arbeitskräftemangel

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


16.05.2025

BGH: Blockheizkraftwerke unterliegen Netzregulierungspflichten

Eigene Stromleitungen für Mieterstromprojekte sind nur unter engen Voraussetzungen als Kundenanlagen zulässig, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Blockheizkraftwerke unterliegen Netzregulierungspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank