• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur Gerichtsstandsklausel zwischen Gesellschaften

04.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH zur Gerichtsstandsklausel zwischen Gesellschaften

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Eine zwischen zwei Gesellschaften vereinbarte Gerichtsstandsklausel erfasst nicht die Vertreter einer Gesellschaft, die gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aus Delikt haften. Dies hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.

Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung ist dahingehend auszulegen, dass er auf Fälle beschränkt ist, in denen die Parteien einen Gerichtsstand „vereinbart“ haben, erklärt der EuGH in seinem Urteil vom 28.06.2017 in der Rechtssache C-436/16. Die in einen Vertrag aufgenommene Gerichtsstandsklausel kann ihre Wirkung daher nur im Verhältnis zwischen den Parteien entfalten, die dem Abschluss dieses Vertrags zugestimmt haben.

Vereinbarung gilt nicht für Dritte

Im Entscheidungsfall wurde die Klausel jedoch nicht von einer Vertragspartei geltend gemacht, sondern von den Vertretern einer Gesellschaft als Dritten. In dem Vorlageverfahren hatte eine Gesellschaft eine andere Gesellschaft und deren beide Vertreter gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aus Delikt wegen Verletzung ihrer Pflichten verklagt. Die Vertreter beriefen sich auf die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wegen einer Gerichtsstandsklausel, die die beiden Gesellschaften privatschriftlich geschlossen hatten.

(DAV, EiÜ vom 03.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


01.07.2025

IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Die IFRS-Leitlinien liefern praktische Hinweise für eine transparente, zielgerichtete Klimaberichterstattung im Einklang mit IFRS S2.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Meldung

©peshkova/123rf.com


01.07.2025

Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Obwohl 72 % der Beschäftigten regelmäßig KI nutzen, fühlen sich nur 36 % ausreichend vorbereitet. Ein Appell an Unternehmen, ihre Mitarbeitenden zu unterstützen.

weiterlesen
Zwei Drittel der Deutschen nutzen KI am Arbeitsplatz

Meldung

©dogfella/123rf.com


30.06.2025

Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Auch in der Insolvenz gilt: Ohne besondere Billigkeitsgründe bleibt es beim hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen.

weiterlesen
Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank