• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur Gerichtsstandsklausel zwischen Gesellschaften

04.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH zur Gerichtsstandsklausel zwischen Gesellschaften

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Eine zwischen zwei Gesellschaften vereinbarte Gerichtsstandsklausel erfasst nicht die Vertreter einer Gesellschaft, die gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aus Delikt haften. Dies hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.

Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung ist dahingehend auszulegen, dass er auf Fälle beschränkt ist, in denen die Parteien einen Gerichtsstand „vereinbart“ haben, erklärt der EuGH in seinem Urteil vom 28.06.2017 in der Rechtssache C-436/16. Die in einen Vertrag aufgenommene Gerichtsstandsklausel kann ihre Wirkung daher nur im Verhältnis zwischen den Parteien entfalten, die dem Abschluss dieses Vertrags zugestimmt haben.

Vereinbarung gilt nicht für Dritte

Im Entscheidungsfall wurde die Klausel jedoch nicht von einer Vertragspartei geltend gemacht, sondern von den Vertretern einer Gesellschaft als Dritten. In dem Vorlageverfahren hatte eine Gesellschaft eine andere Gesellschaft und deren beide Vertreter gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aus Delikt wegen Verletzung ihrer Pflichten verklagt. Die Vertreter beriefen sich auf die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wegen einer Gerichtsstandsklausel, die die beiden Gesellschaften privatschriftlich geschlossen hatten.

(DAV, EiÜ vom 03.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


19.01.2026

Für Klima und Automobilindustrie: Kaufförderung für E-Autos

Das Programm, das Teil des derzeit erarbeiteten Klimaschutzprogramms sein wird, kann den Erwerb von bis zu 800.000 E-Autos fördern.

weiterlesen
Für Klima und Automobilindustrie: Kaufförderung für E-Autos

Meldung

peshkova/123rf.com


19.01.2026

Firmen sehen großes Risiko in KI

Unternehmen sehen KI zunehmend nicht nur als eine leistungsstarke Chance, sondern auch als eine komplexe Quelle für operative, rechtliche und Reputationsrisiken.

weiterlesen
Firmen sehen großes Risiko in KI

Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)