• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur Gerichtsstandsklausel zwischen Gesellschaften

04.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH zur Gerichtsstandsklausel zwischen Gesellschaften

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Eine zwischen zwei Gesellschaften vereinbarte Gerichtsstandsklausel erfasst nicht die Vertreter einer Gesellschaft, die gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aus Delikt haften. Dies hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.

Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung ist dahingehend auszulegen, dass er auf Fälle beschränkt ist, in denen die Parteien einen Gerichtsstand „vereinbart“ haben, erklärt der EuGH in seinem Urteil vom 28.06.2017 in der Rechtssache C-436/16. Die in einen Vertrag aufgenommene Gerichtsstandsklausel kann ihre Wirkung daher nur im Verhältnis zwischen den Parteien entfalten, die dem Abschluss dieses Vertrags zugestimmt haben.

Vereinbarung gilt nicht für Dritte

Im Entscheidungsfall wurde die Klausel jedoch nicht von einer Vertragspartei geltend gemacht, sondern von den Vertretern einer Gesellschaft als Dritten. In dem Vorlageverfahren hatte eine Gesellschaft eine andere Gesellschaft und deren beide Vertreter gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aus Delikt wegen Verletzung ihrer Pflichten verklagt. Die Vertreter beriefen sich auf die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wegen einer Gerichtsstandsklausel, die die beiden Gesellschaften privatschriftlich geschlossen hatten.

(DAV, EiÜ vom 03.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerald Herrmann / Jannis Lührs


02.06.2026

Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

In seinem Urteil vom 03.03.2026 (IX R 1/25) hat der BFH zur einkommensteuerlichen Qualifizierung eines Kaufpreisbestandteils Stellung genommen, den ein veräußernder Gesellschafter-Geschäftsführer für die Fortführung seines Geschäftsführeramts bei der veräußerten GmbH erhielt.

weiterlesen
Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

Meldung

©Imillian/fotolia.com


02.06.2026

Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Wer sich auf den Schutz nach dem HinSchG beruft, muss darlegen, dass eine geschützte Meldung vorliegt, eine Repressalie erfolgte und ein konkreter Schaden entstanden ist.

weiterlesen
Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Meldung

©rcx/fotolia.com


02.06.2026

Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG zeigt, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland praxisnäher und effektiver werden soll.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht