• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur Genehmigungsbedürftigkeit von Massenentlassungen

27.12.2016

Arbeitsrecht, Meldung

EuGH zur Genehmigungsbedürftigkeit von Massenentlassungen

Beitrag mit Bild

Der EuGH stellte klar, dass das Unionsrecht grundsätzlich nicht daran hindert, unter bestimmten Umständen Massenentlassungen zu untersagen.

Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter bestimmten Umständen im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer und der Beschäftigung Massenentlassungen zu untersagen, entschied der EuGH in einem aktuellen Urteil.

Im Rahmen einer solchen nationalen Regelung, die jedoch darauf ausgerichtet sein muss, einerseits den Schutz der Arbeitnehmer und der Beschäftigung und andererseits die Niederlassungsfreiheit und die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber miteinander zu vereinbaren und ein gerechtes Gleichgewicht zwischen ihnen herzustellen, dürfen die gesetzlichen Kriterien, die die zuständige Behörde anwenden muss, um eine geplante Massenentlassung untersagen zu können, u. a. nicht allgemein und ungenau gefasst sein (Urteil vom 21.12.2016, Az. C-201/15).

(EuGH, PM Nr. 143/2016 vom 21.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank