• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur Beurteilung der Verbrauchereigenschaft

15.03.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH zur Beurteilung der Verbrauchereigenschaft

Die Beurteilung der Eigenschaft als Verbraucher im Sinne der Brüssel Ia-Verordnung erfolgt nach dem Zweck des Vertragsschlusses und unabhängig davon, ob eine Person selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis tätig ist.

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 09.03.2023 (Rs. C-177/22) klargestellt, dass die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft im Sinne der Verordnung 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung) nach dem Zweck des Vertragsschlusses erfolgt. Es spielt keine Rolle, ob eine Person selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis tätig ist. Bei Zweifeln bzgl. der Begleitumstände kann die Gesamtwürdigung zugunsten der Person, die sich auf die Eigenschaft beruft, ausfallen.

Hintergründe zum Verfahren

Dem Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Salzburg liegt die streitige Frage der Verbrauchereigenschaft nach Art. 17, 18 der Verordnung bei Vertragsschluss zugrunde, nachdem sich das Bezirksgericht unter Annahme eines Geschäfts zwischen Unternehmen für die Schadensersatzklage der Klägerin gegen eine deutsche Gesellschaft infolge Mängeln der Kaufsache für unzuständig befunden hat.

Zur Einstufung als Verbraucher

Zunächst wies der EuGH auf den Grundsatz hin, die Einstufung als Verbraucher anhand der mit dem Vertragsschluss verfolgten Ziele vorzunehmen. Bei der Prüfung, ob beim Vertragspartner der Eindruck erweckt wurde, zu beruflichen Zwecken gehandelt zu haben, seien alle Begleitumstände einzubeziehen, insbesondere die Reaktion auf Bezeichnungen als Unternehmer im Vertrag oder die Einschaltung eines Händlers als Vermittler. Ihr Beweiswert richte sich allein nach nationalem Recht. Sollte keine rechtlich hinreichende Feststellung möglich sein, hat das nationale Gericht zu beurteilen, ob diese Zweifel der Person, die sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft, zugutekommen. Nach dem EuGH gilt demnach keine zwingende Vermutung.


DAV vom 10.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)