• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur Abberufung von Datenschutzbeauftragten

20.02.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH zur Abberufung von Datenschutzbeauftragten

Der EuGH hat zwei Urteile bezüglich des Verhältnisses von BDSG und DSGVO gefällt und klargestellt, dass die Abberufung von Datenschutzbeauftragten nur aus wichtigem Grund möglich ist.

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Laut EuGH ist es zulässig, in den nationalen Vorschriften – im konkreten Fall dem BDSG – strengere Anforderungen an die Abberufung eines Datenschutzbeauftragten zu stellen, als es die DSGVO vorschreibt (EuGH, Urteile vom 09.02.2023 – Rs. C-453/21; C-560/21).

BDSG strenger als die DSGVO

Ausgangspunkt der EuGH-Urteile waren zwei vor dem Bundesarbeitsgericht anhängige Klagen, in denen zu entscheiden war, ob Datenschutzbeauftragte mit weiteren Ämtern innerhalb derselben Unternehmen wegen möglicher Interessenkonflikte abberufen werden können. Die Kläger beriefen sich darauf, dass kein wichtiger Grund vorläge, welcher eine Abberufung rechtfertigen könnte, dies jedoch nach deutschen Vorschriften, auf die das BDSG verweist, erforderlich sei (vgl. § 6 Abs. 4 S. 1 BDSG i.V.m. § 626 BGB).

Strengere nationale Regelungen erlaubt

Demgegenüber steht die weniger strenge Regelung der DSGVO, wonach ein Interessenkonflikt bestehen kann, wenn einem Datenschutzbeauftragten andere Aufgaben oder Pflichten übertragen werden, die ihn dazu veranlassen würden, die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bei dem Verantwortlichen oder seinem Auftragsverarbeiter festzulegen. Laut EuGH stehen die Regelungen der DSGVO einer strengeren nationalen Regelung nicht entgegen. Ob die Voraussetzungen zur Abberufung der Kläger nun tatsächlich vorliegen, ist von den nationalen Gerichten selbst zu prüfen.


DAV vom 17.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)