• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht eines Assekuradeurs

12.12.2019

Meldung, Steuerrecht

EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht eines Assekuradeurs

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht es als zweifelhaft an, ob ein Versicherungsvermittler, der neben seiner Vermittlungstätigkeit der Versicherungsgesellschaft auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt, umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Er hat daher den EuGH um Klärung der Umsatzsteuerpflicht gebeten.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft, die als Assekuradeurin Versicherungsprodukte entwickelt und vermarktet. Sie hatte ein Versicherungsprodukt entworfen, mit dem Schiffe und deren Crews gegen Piraterie bei der Durchfahrt durch den Golf von Aden versichert werden konnten. Sie gewährte einer Versicherungsgesellschaft eine Lizenz für die Nutzung dieses Versicherungsprodukts. Zusätzlich übernahm sie die Vermittlung dieser Versicherungen sowie weitere Leistungen bei der Durchführung der Versicherungsverträge wie etwa im Bereich der Schadensabwicklung.

Finanzamt splittet Leistungen

Das Finanzamt ging davon aus, dass keine einheitliche Leistung, sondern drei getrennte Leistungen vorliegen. Dabei sei – unter Berücksichtigung einer verbindlichen Auskunft – nur die unmittelbare Tätigkeit der Versicherungsvermittlung nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei. Die Lizenzüberlassung unterliege dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG, während auf weitere Leistungen zur Vertragsdurchführung einschließlich Schadensregulierung der Regelsteuersatz anzuwenden sei.

Daher unterwarf das Finanzamt 25 % der Gesamtvergütung für die Lizenzüberlassung dem ermäßigten Steuersatz und 8 % der Gesamtvergütung für die verwaltungsbezogenen Leistungen dem Regelsteuersatz. Demgegenüber begehrte die Klägerin die volle Umsatzsteuerfreiheit. Die Klage vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg, da umsatzsteuerrechtlich nur eine Leistung vorliege, die insgesamt steuerpflichtig sei.

Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht?

Auch der BFH geht in seinem Beschluss vom 05.09.2019 (V R 58/17) von einer einheitlichen Leistung aus. Der BFH hat aber Zweifel an der zutreffenden Auslegung des unionsrechtlichen Steuerbefreiungstatbestandes für die Versicherungsvermittlung. Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. a Mehrwertsteuersystemrichtlinie sind Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazu gehörenden Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden, steuerfrei.

Der EuGH soll hierzu klären, ob eine einheitliche Leistung bestehend aus Versicherungsvermittlung, Lizenzgewährung zur Bereitstellung eines Versicherungsprodukts sowie weiteren Leistungen zur Vertragsdurchführung einschließlich Schadensregulierung insgesamt steuerfrei ist, obwohl nur eine Nebenleistung (Versicherungsvermittlung) bei eigenständiger Betrachtung steuerfrei wäre.

(BFH, PM vom 12.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Felicia von Grundherr


13.05.2025

Arbeitsrechtliche Vorhaben der künftigen Bundesregierung

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD vom 05.05.2025 enthält eine Reihe arbeitsrechtlich relevanter Vorhaben, die teils konkrete Auswirkungen auf Arbeitgeber haben werden. Arbeitgeber sollten sich deshalb frühzeitig einen Überblick über die relevantesten Pläne verschaffen. Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die geplanten Änderungen, ordnet sie rechtlich ein und zeigt mögliche Handlungsbedarfe auf.

weiterlesen
Arbeitsrechtliche Vorhaben der künftigen Bundesregierung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


13.05.2025

Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick

Mit CSRD und CSDDD wuchs der bürokratische Aufwand stark. Jetzt lenkt die EU ein: Mit dem Omnibus 1-Paket sollen Berichtspflichten deutlich vereinfacht werden.

weiterlesen
Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


13.05.2025

Kann der Arzt Homeoffice verordnen?

Ein ärztliches Homeoffice-Attest allein begründet keinen Anspruch auf Heimarbeit. Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung, die geprüft werden muss.

weiterlesen
Kann der Arzt Homeoffice verordnen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank