11.03.2024

Meldung, Steuerrecht

EuGH-Vorlage zur Schenkungsteuer

Das Finanzgericht Köln hält eine höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung für europarechtswidrig und hat daher den EuGH um Klärung gebeten.

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Das Finanzgericht Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Mit seinem Beschluss vom 30.11.2023 (7 K 217/21) hat der 7. Senat dem EuGH diese Frage zur Entscheidung vorgelegt (Az. des Vorlageverfahrens: C-142/24).

Darum ging es im Streitfall

Eine in Deutschland lebende Stifterin hatte der Klägerin, einer nach liechtensteinischem Recht errichteten und dort ansässigen sog. Familienstiftung, Vermögen zugewandt. Begünstigte der Stiftung sind die Kinder und Enkelkinder der Stifterin. Mit der zur Errichtung eingereichten Schenkungsteuererklärung begehrte die Klägerin die Festsetzung der Schenkungsteuer unter Berücksichtigung eines Freibetrags in Höhe von 200.000 Euro sowie die Anwendung eines Steuersatzes von 19 % nach Steuerklasse I.

Die Vorschrift über das sog. Steuerklassenprivileg gemäß § 15 Abs. 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), wonach sich der Steuersatz nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen den von der Stiftung begünstigten Personen und der stiftenden Person richtet, sei erweiternd auch auf ausländische Stiftungen anzuwenden. Denn die nach dem Wortlaut der Vorschrift auf inländische Stiftungen beschränkte Begünstigung verstoße gegen die europäische Kapitalverkehrsfreiheit.

Ist die Ungleichbehandlung der Liechtensteiner Stiftung europarechtlich gerechtfertigt?

Das beklagte Finanzamt setzte die Schenkungsteuer ohne Berücksichtigung des Steuerklassenprivilegs fest (Berücksichtigung eines Freibetrags in Höhe von lediglich 20.000 Euro und Anwendung eines Steuersatzes von 30 % nach Steuerklasse III). Hiergegen klagt die Klägerin vor dem Finanzgericht Köln. Die Richterinnen und Richter des 7. Senats bezweifeln in ihrem Vorlagebeschluss, dass die Ungleichbehandlung der Liechtensteiner Stiftung europarechtlich gerechtfertigt ist.

Die für das Verfahren relevante Fassung des § 15 Abs. 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes lautet:

§ 15 Steuerklassen

(2) In den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und § 7 Abs. 1 Nr. 8 ist der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Erblasser oder Schenker zugrunde zu legen, sofern die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist. (…)


FG Köln vom 11.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Meldung

©psdesign1 /fotolia.com


04.03.2026

EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Der aktuelle Bericht der EUStA zeigt deutlich, dass sich organisierte Kriminalität zunehmend in Richtung komplexer Steuer- und Handelsbetrugsmodelle verlagert.

weiterlesen
EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Meldung

©p365.de/fotolia.com


04.03.2026

GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)