21.07.2017

Meldung, Steuerrecht

EuGH-Vorlage zu § 50d Abs. 3 EStG

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Das Finanzgericht Köln hat dem Europäischen Gerichtshof weitere Fragen zur Europarechtmäßigkeit des aktuellen § 50d Abs. 3 EStG vorgelegt. Es bestanden bereits früher Zweifel daran, ob die alte Fassung des § 50d Abs. 3 EStG mit der europäischen Niederlassungsfreiheit und mit der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar war.

Die Klägerin, eine in den Niederlanden ansässige Holdinggesellschaft mit eigenen Büroräumen und eigenem Personal, streitet mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) um die Erstattung von Kapitalertragsteuer. Die Anteile an der Klägerin werden zu 100 % von einer in Deutschland ansässigen GmbH gehalten (sog. Mäander-Struktur). Die Klägerin beantragte im Jahr 2013 beim BZSt die Erstattung von Kapitalertragsteuer, die eine deutsche Tochter-GmbH (93 %-Beteiligung) auf Gewinnausschüttungen einbehalten hatte. Das BZSt versagte die Kapitalertragsteuererstattung unter Hinweis auf § 50d Abs. 3 EStG.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt?

Das FG Köln hat auch hinsichtlich der nachgebesserten Fassung des § 50d Abs. 3 EStG (2012) europarechtliche Bedenken (Beschluss vom 17.05.2017 – 2 K 773/16). Es bestehen insbesondere Zweifel daran, ob diese Gesetzesänderung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung trägt. Denn nach wie vor wird einer im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Kapitalgesellschaft ggf. die Kapitalertragsteuererstattung versagt, auch wenn sie über eine angemessene Substanz verfügt.

(FG Köln, PM vom 20.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


17.09.2026

BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Beim Gesellschaftspostfach dürfen Unterzeichner und Versender verschieden sein, wenn beide die Gesellschaft wirksam vertreten dürfen.

weiterlesen
BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


17.09.2026

Zum Werbungskostenabzug für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Die Zahlung der Miete eines Arbeitszimmers vom Gemeinschaftskonto schließt den vollen Werbungskostenabzug nicht automatisch aus.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Meldung

©psdesign1/fotolia.com


16.09.2026

Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Laut Euronext verbessern Unternehmen ihre ESG-Leistung, während vereinfachte EU-Regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausrichten.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht