• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EUGH-Urteil zur Schiedsklausel eines Investitionsschutzabkommens

12.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

EUGH-Urteil zur Schiedsklausel eines Investitionsschutzabkommens

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der EuGH hat entschieden, dass die Schiedsklausel des Investitionsschutzabkommens zwischen den Niederlanden und der Slowakei (BIT) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen, denn es betrifft letztendlich alle Schiedsklauseln, mit denen Investoren aus EU-Mitgliedstaaten Klage gegen einen anderen EU-Mitgliedstaat erheben können.

Das BIT bestimmt, dass Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei gütlich oder vor einem Schiedsgericht beizulegen sind. Dabei legt das Schiedsgericht seine eigenen Verfahrensregeln fest und wählt seinen Sitz und folglich das Recht, das für das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Gültigkeit des von ihm erlassenen Schiedsspruchs gilt.

Beeinträchtigung der Autonomie des Unionsrechts

Der EuGH stellte im Urteil vom 06.03.2018 (C-284/16) zunächst fest, dass ein nach dem BIT gebildetes Schiedsgericht unter anderem Unionsrecht auslegt und anwendet, da letzteres Teil des in allen Mitgliedstaaten geltenden Rechts ist. Ferner stellt er klar, dass ein solches Schiedsgericht Ausnahmecharakter hat und deshalb nicht als Gericht „eines Mitgliedstaates“ im Sinne von Art. 267 AEUV einzustufen ist. Mit dem BIT sind die beiden Vertragsparteien übereingekommen, Rechtsstreitigkeiten der Zuständigkeit ihrer eigenen Gerichte und damit dem System gerichtlicher Rechtsbehelfe innerhalb der EU zu entziehen. Hierzu gehören auch Fälle, die die Anwendung und Auslegung des in den Mitgliedstaaten geltenden Unionsrechts betreffen. Dieser Streitbeilegungsmechanismus stellt nicht sicher, dass über diese Streitigkeiten ein zum Gerichtssystem der Union gehörendes Gericht (nationales Gericht oder der EuGH) befindet, wobei nur ein solches Gericht in der Lage ist, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten. Die Schiedsklausel des BIT führt somit zu einer Beeinträchtigung der Autonomie des Unionsrechts und ist deshalb mit diesem unvereinbar.

(BRAK, NL vom 09.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht