• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

11.09.2024

Arbeitsrecht, Meldung

EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Das Arbeitsgericht Mainz hat nach dem bereits veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes den zugrunde liegenden Rechtsstreit im Sinne der bei Ausspruch der Kündigung schwangeren Klägerin entschieden.

Beitrag mit Bild

© mmphoto/fotolia.com

Die Klägerin war in der Probezeit gekündigt worden und hatte zunächst keine Klage dagegen erhoben. Erst drei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist teilte sie ihrer Arbeitgeberin mit, dass nun eine Schwangerschaft festgestellt wurde, weshalb die Kündigung unwirksam sei. Eine Kündigungsschutzklage reichte sie dagegen erst nach einem weiteren Monat beim Arbeitsgericht ein.

Streit um die Frist

Nach den Vorschriften des auf eine Europäische Richtlinie zurückgehenden Mutterschutzgesetzes war die Kündigung zwar unwirksam, dies hätte die Klägerin jedoch nach den Regelungen der §§ 4, 5 KSchG in der Auslegung, die diese Vorschriften in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfahren haben, auch durch Klageerhebung binnen zweier Wochen nach Kenntnis von ihrer Schwangerschaft gerichtlich geltend machen müssen.

Keine Klagefrist bei Schwangerschaft

Das Arbeitsgericht Mainz hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob dies mit der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz vereinbar ist, und hat nach dessen Antwort (EuGH-Rs. C-284/23) nunmehr entschieden (4 Ca 1424/22), dass die Klägerin keine Klagefrist einzuhalten hatte, weshalb der Klage trotz ihrer späten Erhebung stattzugeben war.


ArbG Mainz vom 10.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


17.09.2026

BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Beim Gesellschaftspostfach dürfen Unterzeichner und Versender verschieden sein, wenn beide die Gesellschaft wirksam vertreten dürfen.

weiterlesen
BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


17.09.2026

Zum Werbungskostenabzug für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Die Zahlung der Miete eines Arbeitszimmers vom Gemeinschaftskonto schließt den vollen Werbungskostenabzug nicht automatisch aus.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Meldung

©psdesign1/fotolia.com


16.09.2026

Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Laut Euronext verbessern Unternehmen ihre ESG-Leistung, während vereinfachte EU-Regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausrichten.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht