• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH: Pflicht zur täglichen Arbeitszeitmessung

14.05.2019

Arbeitsrecht, Meldung

EuGH: Pflicht zur täglichen Arbeitszeitmessung

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 14.05.2019 zu der Frage Stellung genommen, ob die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzuführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 14.05.2019 (C-55/18) entschieden. Im Streitfall hatte eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank geklagt. Die Gewerkschaft wollte den Arbeitgeber dazu verpflichten, die täglich tatsächlich geleisteten Stunden der Mitarbeiter aufzuzeichnen. Es soll damit die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sichergestellt werden.

Die Konsequenzen des Urteils

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Arbeitswelt, erklärt der Digitalverband Bitkom. In Deutschland existiert der klassische Acht-Stunden-Tag oft nur noch auf Papier. Viele Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten und fordern das aktiv ein. Nehmen wir das Beispiel eines Vaters, der nachmittags seine Kinder aus der Kita abholt, um am späten Abend noch einmal E-Mails zu beantworten und am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro zu sein: Wer so arbeitet, entspricht vielleicht einem modernen Familienmodell, aber verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz, wonach zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von elf Stunden liegen muss.

Arbeitsrecht muss modernisiert werden

Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten wird unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen. „Das EuGH-Urteil macht deutlich, dass unser Arbeitsrecht zwingend modernisiert und in das digitale Zeitalter überführt werden muss. Die tägliche sollte auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt und die elfstündige Mindestruhezeit überprüft werden“, so Bitkom-Präsident Achim Berg.

(Bitkom und EuGH, PM vom 14.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht