Der Gerichtshof der Europäischen Union hat heute zur Frage entschieden, ob das Gericht der EU zu Recht die Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. Euro bestätigt hat, die die Kommission gegen Intel wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren verhängt hatte.
Der EuGH hat das Urteil des EuG aufgehoben, mit dem die von der Kommission gegen Intel wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung verhängte Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro bestätigt worden war (EuGH Urteil vom 06.09.2017 – C-413/14 P Intel Corporation / Kommission). Die Rechtssache werde zur Prüfung der Frage, ob die streitigen Rabatte geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken, an das EuG zurückverwiesen, so der EuGH.
Geldbuße von 1,06 Mrd. Euro
Vor acht Jahren, mit Entscheidung vom 13.05.2009 verhängte die EU-Kommission gegen den amerikanischen Mikroprozessorhersteller Intel eine Geldbuße i.H.v. 1,06 Mrd. Euro, weil dieses Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren unter Verletzung der Wettbewerbsregeln der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) missbräuchlich ausgenutzt habe.
Zum Hintergrund
Nach Ansicht der Kommission nutzte Intel ihre beherrschende Stellung auf dem Weltmarkt für x86-Prozessoren von Oktober 2002 bis Dezember 2007 missbräuchlich aus, indem das Unternehmen eine Strategie zum Marktausschluss des einzigen ernsthaften Wettbewerbers, der Advanced Micro Devices (AMD), umgesetzt habe. Vor 2000 gab es eine Reihe von Herstellern von x86-Prozessoren. Die meisten von ihnen sind jedoch inzwischen vom Markt verschwunden. Intel habe eine beherrschende Stellung innegehabt, weil ihr Marktanteil ungefähr 70 % oder mehr betragen habe und es für die Wettbewerber wegen der Nichtamortisierbarkeit der Investitionen in Forschung und Entwicklung, gewerblichen Rechtsschutz und Produktionsanlagen äußerst schwierig gewesen sei, in den Markt einzutreten und sich dort zu behaupten. Am 12.06.2014 hatte das EuG die Klage von Intel in vollem Umfang abgewiesen (T-286/09). Intel legte gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel ein. Der EuGH hat das Urteil des EuG aufgehoben, mit dem die von der Kommission gegen Intel wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung verhängte Geldbuße i.H.v. 1,06 Mrd. Euro bestätigt worden war. Die Rechtssache wird zur Prüfung der Frage, ob die streitigen Rabatte geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken, an das EuG zurückverwiesen.
(EuGH, PM vom 06.09.2017 / Viola C. Didier)