• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH: Kein Individualschutz der Benachrichtigung bei Massenentlassung

17.07.2023

Arbeitsrecht, Meldung

EuGH: Kein Individualschutz der Benachrichtigung bei Massenentlassung

Der EuGH hat klargestellt, dass eine Massenentlassungsanzeige „nicht den Zweck hat, den betroffenen Arbeitnehmern Individualschutz zu gewähren“. Bislang führten Formfehler bei einer Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit der geplanten Kündigungen.

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der in der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG vorgesehenen Verpflichtung des Arbeitgebers (Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2), im Falle einer Massenentlassung der zuständigen Behörde – im Streitfall der Agentur für Arbeit – eine Abschrift der an die Arbeitnehmervertretung gerichteten Mitteilung zu übermitteln, kommt keine individualschützende Wirkung zugunsten der Arbeitnehmer zu. Dies entschied der EuGH am 13.07.2023 (C-134/22) in seinem Urteil zu den Mitteilungspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einer Massenentlassung.

Massenentlassungsanzeige hat nur Informations- und Vorbereitungszweck

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte den EuGH mit dieser Frage befasst, um zu klären, ob ein Verstoß gegen diese Verpflichtung die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge haben müsse. Laut EuGH dient die Verpflichtung der Behörde, die in der Richtlinie aufgeführten Bestandteile der schriftlichen Mitteilung an die Behörde zu übermitteln, lediglich Informations- und Vorbereitungszwecken.

Der zuständigen Behörde (Agentur für Arbeit) komme durch diese Benachrichtigung im Vergleich zu anderen Bestimmungen der Richtlinie keine aktive Rolle im Sinne einer unmittelbaren Verpflichtung zu. Sie solle durch Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 nur in die Lage versetzt werden, die negativen Folgen der beabsichtigten Massenentlassung abzuschätzen und sich auf die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten. Hiernach führt ein entsprechender Verstoß nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.


DAV vom 14.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht