• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH: Im Ausland tätige Rechtsanwälte können Altersvorsorge absetzen

24.12.2018

Meldung, Steuerrecht

EuGH: Im Ausland tätige Rechtsanwälte können Altersvorsorge absetzen

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

In Deutschland zugelassene, im EU-Ausland wohnhafte Rechtsanwälte können ihre Beiträge zur verpflichtenden Rentenversicherung von der deutschen Einkommenssteuer absetzen – nicht aber Beiträge zur freiwilligen Altersvorsorge.

Dies entschied der EuGH mit Urteil vom 06.12.2018 (Rs. C-480/17) in einem Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln. Der Beschwerdeführer, ein deutscher Rechtsanwalt, ist in Belgien wohnhaft und in einer internationalen Kanzlei tätig. Aufgrund seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland ist er Pflichtmitglied des anwaltlichen Versorgungswerks.

Finanzamt erkennt Sonderausgaben nicht an

Das Finanzamt Köln hatte abgelehnt, seine hierfür gezahlten Beiträge sowie weitere Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge im Rahmen seiner beschränkten Steuerpflicht in Deutschland als steuermindernde Sonderausgaben anzurechnen.

Erfolg vor dem EuGH

Der EuGH urteilte nun in Auslegung von Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit), dass eine gebietsfremde, in einem Mitgliedsstaat beschränkt steuerpflichtige Person beim Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer gleichbehandelt werden muss wie eine gebietsansässige, unbeschränkt steuerpflichtige Person, sofern es sich um Pflichtbeiträge handelt. So seien die Pflichtbeiträge an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Aufwendungen, die im Rahmen der Tätigkeit als Rechtsanwalt verursacht wurden und somit für ihre Ausübung notwendig waren. Anders verhalte sich dies bei Beiträgen zu einer freiwilligen oder privaten Altersvorsorge, da diese nicht im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt stünden.

(DAV, Europa im Überblick vom 14.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Maximilian Steger


21.05.2025

Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG – BFH schafft Klarheit und Erleichterungen für ausländische Stiftungen und Trusts

Familienstiftungen spielen bei der Nachfolgeplanung eine zentrale Rolle. Dabei wird regelmäßig die Errichtung einer Familienstiftung im Ausland erwogen, in steuerlicher Hinsicht aber oft durch die sog. Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG verhindert.

weiterlesen
Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG – BFH schafft Klarheit und Erleichterungen für ausländische Stiftungen und Trusts

Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com


21.05.2025

Risiken beim Prüferwechsel

Fällt ein bestellter Abschlussprüfer nach Beginn der Prüfung aus, müssen Unternehmen schnell handeln – und dabei juristische Fallstricke vermeiden.

weiterlesen
Risiken beim Prüferwechsel

Meldung

©momius/fotolia.com


21.05.2025

Teilzeit-Rekord: Jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet reduziert

Der Anteil an Teilzeitarbeit unter den Beschäftigten wächst, insbesondere bei Frauen. Trotz positiver Entwicklungen bleibt die Geschlechterkluft beim Arbeitsvolumen deutlich spürbar.

weiterlesen
Teilzeit-Rekord: Jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet reduziert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank