• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH: Im Ausland tätige Rechtsanwälte können Altersvorsorge absetzen

24.12.2018

Meldung, Steuerrecht

EuGH: Im Ausland tätige Rechtsanwälte können Altersvorsorge absetzen

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

In Deutschland zugelassene, im EU-Ausland wohnhafte Rechtsanwälte können ihre Beiträge zur verpflichtenden Rentenversicherung von der deutschen Einkommenssteuer absetzen – nicht aber Beiträge zur freiwilligen Altersvorsorge.

Dies entschied der EuGH mit Urteil vom 06.12.2018 (Rs. C-480/17) in einem Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln. Der Beschwerdeführer, ein deutscher Rechtsanwalt, ist in Belgien wohnhaft und in einer internationalen Kanzlei tätig. Aufgrund seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland ist er Pflichtmitglied des anwaltlichen Versorgungswerks.

Finanzamt erkennt Sonderausgaben nicht an

Das Finanzamt Köln hatte abgelehnt, seine hierfür gezahlten Beiträge sowie weitere Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge im Rahmen seiner beschränkten Steuerpflicht in Deutschland als steuermindernde Sonderausgaben anzurechnen.

Erfolg vor dem EuGH

Der EuGH urteilte nun in Auslegung von Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit), dass eine gebietsfremde, in einem Mitgliedsstaat beschränkt steuerpflichtige Person beim Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer gleichbehandelt werden muss wie eine gebietsansässige, unbeschränkt steuerpflichtige Person, sofern es sich um Pflichtbeiträge handelt. So seien die Pflichtbeiträge an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Aufwendungen, die im Rahmen der Tätigkeit als Rechtsanwalt verursacht wurden und somit für ihre Ausübung notwendig waren. Anders verhalte sich dies bei Beiträgen zu einer freiwilligen oder privaten Altersvorsorge, da diese nicht im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt stünden.

(DAV, Europa im Überblick vom 14.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©psdesign1/fotolia.com


16.09.2026

Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Laut Euronext verbessern Unternehmen ihre ESG-Leistung, während vereinfachte EU-Regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausrichten.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Steuerboard

Stefan Skulesch


16.09.2026

Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei einem Generationenwechsel nicht durch die Erbschaftsteuer in ihrer Fortführung gefährdet werden, privilegiert der Gesetzgeber den Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

weiterlesen
Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


16.09.2026

UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen

Werden Nachhaltigkeitsinformationen als Auslöser von zivilrechtlichen Risiken wahrgenommen, gerät ihr eigentlicher Nutzen in den Hintergrund.

weiterlesen
UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht