30.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH: Airbnb braucht keine Maklerlizenz

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der Wohnungsvermittler „Airbnb“ benötigt keine Maklerlizenz. Das Unternehmen sei als „Dienst der Informationsgesellschaft“ einzustufen und falle daher unter Art. 2 a) der „eCommerce-Richtlinie“ (2000/31/EG). Dies geht aus einem aktuellen EuGH-Urteil hervor.

Der französische Tourismusverband hatte Beschwerde gegen Airbnb eingelegt. Die Plattform vermittle nicht nur gegen Entgelt den Kontakt zwischen Vermieter und Mieter, sondern biete zusätzliche (optionale) Dienste im Sinne eines Immobilienvermittlers an und benötige daher nach französischem Recht eine Maklerlizenz.

Airbnb bietet eine eigene Dienstleistung

Nach Ansicht des EuGH ist der Vermittlungsdienst von Airbnb trennbar vom eigentlichen Immobiliengeschäft zwischen Vermieter und Mieter (Urteil vom 19.12.2019 – C-390/18). Die wesentliche Eigenschaft der Plattform sei die Erstellung einer Online-Liste von verfügbaren Wohnungen. Die Besonderheiten der Webseite (Such- und Vergleichsfunktion, Haftpflichtversicherung, Garantie zum Schutz von Vermögensschäden, Schätzung des Mietpreises) stellten damit eine eigene Dienstleistung und keine bloße Ergänzung einer rechtlich anders, nämlich als Beherbergungsdienstleistung, zu qualifizierenden Gesamtdienstleistung dar.

Urteil hat in Frankreich Signalwirkung

Die Höhe der Miete werde zudem nicht von Airbnb festgelegt, sondern sei ausschließlich dem Vermieter vorbehalten. Das Urteil könnte in Frankreich Signalwirkung haben, zumal 2024 Paris Austragungsort der Olympischen Spiele sein wird und das IOC angekündigt hat, Airbnb für die Unterbringung während der Veranstaltung zu unterstützen.

(DAV, Europa im Überblick vom 20.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht