• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EUDR: Risikoeinstufung der Länder veröffentlicht

27.05.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

EUDR: Risikoeinstufung der Länder veröffentlicht

Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gelten ab Ende 2025 strenge Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe in Verkehr bringen. Entscheidend ist dabei das Risiko des Herkunftslandes – und das wurde nun offiziell eingestuft. Das DRSC informiert.

Beitrag mit Bild

gregbrave/123rf.com

Die Sorgfaltspflichten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) für Marktteilnehmer richten sich wesentlich nach dem Herkunftsland der betroffenen Rohstoffe und Produkte bzw. der damit verbundenen Risikoklasse. Die EU-Kommission hat kürzlich die Einstufung der Länder in Risikoklassen vorgenommen. Deutschland wird als Land mit niedrigem Risiko eingestuft, der niedrigsten Risikoklasse. Gleiches gilt für alle Länder der Europäischen Union sowie eine Vielzahl weiterer Länder.

Niedriges Risiko, weniger Pflichten?

Die Risikoeinstufung der Länder bestimmt darüber, wie umfangreich die Sorgfaltspflichten für Rohstoffe und Produkte aus diesen Ländern sind und wie häufig die Marktteilnehmer einer behördlichen Prüfung unterzogen werden:

  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit niedrigem Risiko müssen bestimmte Informationen (u.a. zur Art und Menge der relevanten Erzeugnisse) zusammengetragen und übermittelt werden (siehe Art. 9 EUDR). Jährlich wird 1% der betroffenen Marktteilnehmer geprüft.
  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit mittlerem Risiko müssen ebenfalls die genannten Informationen nach Art. 9 EUDR zusammengetragen werden. Zusätzlich müssen eine Risikoprüfung auf Konformität der relevanten Erzeugnisse mit der EUDR sowie ggf. Maßnahmen zur Risikominderung erfolgen (siehe Art. 10, 11 EUDR). Jährlich werden 3% der betroffenen Marktteilnehmer geprüft.
  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit hohem Risiko gelten die gleichen Sorgfaltspflichten wie für solche aus Ländern mit mittlerem Risiko. Die jährlichen Prüfungen werden allerdings bei 9% der betroffenen Marktteilnehmer durchgeführt.

Die Einstufung der Länder erfolgt dynamisch; eine erste Überprüfung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Die EUDR gilt für große und mittlere Unternehmen sowie Händler ab dem 30.12.2025, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30.06.2026. Das DRSC informiert unter anderem durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper.


DRSC vom 23.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht