Die EU-Kommission hat zwei Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) angenommen, die ab Ende Dezember 2026 gelten wird. Mit einem delegierten Rechtsakt wird die Liste der unter die Verordnung fallenden Produkte aktualisiert und vereinfacht; in einem Durchführungsrechtsakt wird die Funktionsweise des Informationssystems für die Vorlage von Sorgfaltserklärungen und vereinfachten Erklärungen festgelegt.
Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
Diese Maßnahmen bauen auf der im Dezember 2025 vereinbarten Gesetzesänderung auf. Sie sind Teil des im Mai 2026 vorgelegten Vereinfachungspakets. Zusammen bieten sie Unternehmen, Mitgliedstaaten und Partnerländern im Vorfeld der Anwendung der Verordnung mehr Rechtssicherheit.
Mit den beiden Rechtsakten werden wichtige praktische Details der EU-Entwaldungsverordnung rechtzeitig vor ihrem Anwendungsbeginn geklärt. Unternehmen erhalten dadurch verlässlichere Vorgaben zu den betroffenen Produkten und zur Nutzung des Informationssystems. Die Maßnahmen reduzieren Auslegungsunsicherheiten, ändern jedoch nichts daran, dass betroffene Betriebe ihre Lieferketten und internen Prozesse sorgfältig vorbereiten müssen.

