25.09.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

EUDR: Erneute Verschiebung geplant

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat am 23.09.2025 angekündigt, die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, um ein weiteres Jahr auf Ende 2026 zu verschieben. Die erneute Verschiebung zeigt, dass es noch immense bürokratische Hürden gibt.

Beitrag mit Bild

gregbrave/123rf.com

Der Verband Südwesttextil e.V. begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden.

Aus Perspektive von Südwesttextil muss die Europäische Kommission die Verschiebung nutzen, um die Verordnung grundlegend zu überarbeiten. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt ausdrücklich das Ziel der Verordnung, mit dem Schutz der Wälder einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität zu leisten. Die aktuelle Ausgestaltung der EUDR ist in der praktischen Umsetzung jedoch unausgereift und wirtschaftlich riskant. Sie bedroht die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik, da das Ziel in dieser praxisfernen Ausgestaltung nicht zu erreichen ist.

Beispiel Papieretikett: Bürokratie statt Praxisnähe

Auch wenn die Textilindustrie nicht zu den Kernbranchen der EUDR zählt, ist sie in mehreren Bereichen mittelbar betroffen. Holz und Kautschuk werden vielfach in Zubehör und Hilfsmitteln eingesetzt – etwa für Etiketten, Verpackungen, Paletten, Kleiderbügel, Büroausstattung oder Schuhsohlen. Am Beispiel eines Papieretiketts wird deutlich, wie komplex und praxisfern die Umsetzung der Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist.

Beim Import muss das Unternehmen nachweisen, dass das Produkt entwaldungsfrei ist, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Erzeugerlandes hergestellt wurde und dies in einer Sorgfaltserklärung belegen. Zu den vorgeschriebenen, zu ermittelnden Informationen gehören unter anderem die Geolokalisierung sämtlicher Grundstücke bis auf die Parzelle per GPS, auf dem der dem nunmehrigen Papierbrei zugehörige Baum, der als Rohstoffquelle des späteren Etiketts dient, gewachsen ist. Diese Information ist überdies mit dem Herstellungszeitpunkt zu kombinieren und zu belegen.

Diese Angaben sind insbesondere bei Produkten wie Papieretiketten, deren Rohstoff regelmäßig aus einer Mischung verschiedener Holzfasern, aus unterschiedlichen Bezugsquellen besteht, im Zweifelfall auch aus unterschiedlichen Ländern, nicht mehr rekonstruierbar, erst recht nicht für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Fehlt der Nachweis, droht nach dem bisherigen Verordnungstext der Ausschluss vom EU-Markt.

Kritik: Praxisferne der Verordnung

Das Papieretikett verdeutlicht einen zentralen Punkt, an dem die Praxisferne der Verordnung besonders sichtbar wird: wenn das Papieretikett separat beschafft und in Europa angebracht wird, fällt es unter die Verordnung. Wird das Etikett aber bereits außerhalb der EU an einem Kleidungsstück befestigt, gilt es als Bestandteil des Produkts und unterliegt damit nicht den Anforderungen der bisherigen EUDR. So drohen langfristig Verlagerungseffekte in wenig regulierte Märkte mit niedrigeren Standards, während die EU an Attraktivität und Innovationskraft verliert.


Südwesttextil e.V. vom 24.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©pixelrobot/123rf.com


25.09.2025

BFH stärkt Vertraulichkeit anonymer Anzeigen

Anonyme Steueranzeigen bleiben geheim. Laut BFH hat der Betroffene in der Regel kein Recht auf Einsicht, selbst nicht über die DSGVO.

weiterlesen
BFH stärkt Vertraulichkeit anonymer Anzeigen

Meldung

©dogfella/123rf.com


25.09.2025

Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand

Bei der Schätzung von Umsätzen ist der innere Betriebsvergleich mit eigenen Daten grundsätzlich verlässlicher als pauschale Branchendurchschnitte der BMF-Richtsatzsammlung.

weiterlesen
Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand

Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


24.09.2025

Update Grundsteuer Herbst 2025 – Teil 1: Bundesmodell

In unserem letzten Beitrag in dieser Reihe (Pöhlmann/Nier, DB-Steuerboard vom 13.11.2024) hatten wir die ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen zur Grundsteuerreform und insbesondere die kontrovers diskutierte Verfassungskonformität des Bundesmodells beleuchtet. Seitdem hat sich die Rechtsprechung weiterentwickelt und es liegen eine Reihe von Urteilen verschiedener Finanzgerichte vor. Nachfolgend werden die aktuellen Entwicklungen das Bundesmodell betreffend anhand zweier Beispiele zusammengefasst und aufgezeigt, welche praktischen Implikationen sich hieraus ergeben.

weiterlesen
Update Grundsteuer Herbst 2025 – Teil 1: Bundesmodell

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank