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05.05.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

EUDR: Brüssel will Entwaldungsverordnung entschärfen

Die EU-Kommission will die Umsetzung der Entwaldungsverordnung deutlich vereinfachen und Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben. Neue Leitlinien, Ausnahmen und ein verbessertes Informationssystem sollen den Verwaltungsaufwand spürbar senken.

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Die EU-Kommission hat ein neues Paket zur überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Ziel ist eine einfachere, rechtssichere und praxistaugliche Umsetzung. Unternehmen, Mitgliedstaaten, Drittstaaten und weitere Beteiligte sollen mehr Klarheit erhalten, noch bevor die Verordnung Ende 2026 wirksam wird.

Weniger Bürokratie, mehr Planbarkeit

Kernstück ist ein Bericht an Europäisches Parlament und Rat. Darin beschreibt die Kommission bereits umgesetzte und neue Vereinfachungen. Nach ihrer Einschätzung könnten die jährlichen Befolgungskosten für betroffene Unternehmen gegenüber der ursprünglichen EUDR um rund 75 Prozent sinken. Gleichzeitig verweist die Kommission auf Instrumente, die Handel und Sorgfaltspflichten erleichtern sollen. Dazu gehören etwa Repositorien zu Rechtsvorschriften in Erzeugerländern und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe. Sie sollen Unternehmen bei Risikobewertung und Nachweispflichten unterstützen.

Streitpunkt Produktumfang

Ein Entwurf für einen delegierten Rechtsakt konkretisiert den Produktumfang. Vorgesehen sind Ergänzungen, etwa bei löslichem Kaffee und bestimmten Palmölderivaten. Zugleich sollen Ausnahmen gelten, unter anderem für Leder, runderneuerte Reifen, Produktmuster, bestimmte Verpackungen, gebrauchte Produkte und Abfälle. Bis zum 01.06.2026 kann die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen.

Informationssystem wird angepasst

Auch das EUDR-Informationssystem soll nutzerfreundlicher werden. Geplant sind ein vereinfachtes Formular für Kleinst- und kleine Primärunternehmer, aktualisierte Schnittstellen, ein Notfallplan bei Systemausfällen und eine freiwillige Gruppierungsfunktion.

Schutz von Wäldern bleibt das Ziel

Die EUDR soll sicherstellen, dass Rohstoffe wie Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Kautschuk sowie bestimmte Folgeprodukte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind. Große und mittlere Unternehmen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen im Holzsektor müssen die Vorgaben ab dem 30.12.2026 erfüllen; für andere Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30.06.2027.


EU-Kommission vom 04.05.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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