09.10.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

EUDR: Aufschub der Erstanwendung

Angesichts des neuartigen Charakters der EU-Verordnung über Entwaldung, des eng gesteckten Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten Interessenträger ist die EU-Kommission der Auffassung, dass eine zusätzliche Frist von 12 Monaten für die Einführung des Systems notwendig ist.

Beitrag mit Bild

©leowolfert/123rf.com

Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, die Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) um 12 Monate verschieben zu wollen. Die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) wäre damit für den 30.12.2025 vorgesehen. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen würde sich auf den 30.06.2026 verschieben. Die Verschiebung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des EU-Parlaments sowie des Rates. Eine inhaltliche Änderung der Verordnung ist durch die Kommission nicht vorgesehen.

Veröffentlichung von Leitlinien zur EUDR

Zeitgleich veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien zur Anwendung der EUDR. Die Leitlinien definieren zentrale Begriffe der Verordnung und enthalten Beispiele, die eine Umsetzung der Richtlinie auf Anwenderseite vereinfachen sollen.  Gleiches gilt für ein kommissionsseitiges Update der FAQ, welches gemeinsam mit den Leitlinien veröffentlicht wurde. Offen ist weiterhin die Klassifizierung der Länder in Risikoklassen.

Das DRSC begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper.


DRSC vom 04.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©marketlan/123rf.com 


04.11.2025

Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Jede WP/vBP-Praxis muss unabhängig von Größe oder Mandaten eine Risikoanalyse zur Geldwäsche erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.

weiterlesen
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


04.11.2025

BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Mit Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 hat das BAG entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.d. § 15 Abs. 3 TzBfG keinen (etwa prozentualen) Regelwert gibt.

weiterlesen
BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Meldung

sdecoret/123rf.com


04.11.2025

Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Ein neuer CCBE-Leitfaden zeigt, wie die Anwaltschaft generative KI sinnvoll, sicher und im Einklang mit den berufsrechtlichen Standards einsetzen kann.

weiterlesen
Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank