09.10.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

EUDR: Aufschub der Erstanwendung

Angesichts des neuartigen Charakters der EU-Verordnung über Entwaldung, des eng gesteckten Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten Interessenträger ist die EU-Kommission der Auffassung, dass eine zusätzliche Frist von 12 Monaten für die Einführung des Systems notwendig ist.

Beitrag mit Bild

©leowolfert/123rf.com

Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, die Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) um 12 Monate verschieben zu wollen. Die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) wäre damit für den 30.12.2025 vorgesehen. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen würde sich auf den 30.06.2026 verschieben. Die Verschiebung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des EU-Parlaments sowie des Rates. Eine inhaltliche Änderung der Verordnung ist durch die Kommission nicht vorgesehen.

Veröffentlichung von Leitlinien zur EUDR

Zeitgleich veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien zur Anwendung der EUDR. Die Leitlinien definieren zentrale Begriffe der Verordnung und enthalten Beispiele, die eine Umsetzung der Richtlinie auf Anwenderseite vereinfachen sollen.  Gleiches gilt für ein kommissionsseitiges Update der FAQ, welches gemeinsam mit den Leitlinien veröffentlicht wurde. Offen ist weiterhin die Klassifizierung der Länder in Risikoklassen.

Das DRSC begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper.


DRSC vom 04.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht