• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU will mögliches Aufsichtsversagen bei Wirecard aufklären

01.07.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU will mögliches Aufsichtsversagen bei Wirecard aufklären

Beitrag mit Bild

©Kenishirotie/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat die europäische Wertpapieraufsicht ESMA eingeschaltet, um ein mögliches Aufsichtsversagen in Deutschland im Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard aufzuklären.

„Wir werden die ESMA bitten zu untersuchen, ob es Versäumnisse bei der Aufsicht gegeben hat, und wenn ja, ein mögliches weiteres Vorgehen vorzuschlagen“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis der Financial Times. „Wir müssen klären, was da schiefgelaufen ist.“ Sollte die vorläufige Untersuchung der ESMA Mängel bei Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Finanzberichterstattung durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin aufdecken, solle die EU bereit sein, Konsequenzen einzufordern.

Verlieren Anleger das Vertrauen wegen Wirecard?

„Wenn wir die Kapitalmärkte vertiefen und die nächsten Stufen der Kapitalmarktunion vorantreiben, ist ein wichtiges Element das Vertrauen der Anleger, die in börsennotierte Unternehmen investieren“, so Dombrovskis. „Die Anleger müssen sicher sein, dass sie ordnungsgemäße und wahrheitsgemäße Informationen bekommen und dass die Bereitstellung dieser Finanzinformationen ordnungsgemäß überwacht wird.“ Wirecard war einer der wichtigsten Anbieter von mobilen Zahlmethoden. Nach dem Bilanzskandal hat Wirecard nun Insolvenz angemeldet.

ESMA kann direkt in nationale Aufsicht eingreifen

Die EU-Transparenzrichtlinie überträgt den nationalen Aufsichtsbehörden wie der BaFin klare Verantwortlichkeiten, um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen einer korrekten Finanzberichterstattung nachkommen. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA mit Sitz in Paris legt gemeinsame Durchsetzungsprioritäten für nationale Aufsichtsbehörden fest und kann in bestimmten Fällen auch direkt in die nationale Aufsicht eingreifen.

(EU-Kommission vom 26.06.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht