• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU will mögliches Aufsichtsversagen bei Wirecard aufklären

01.07.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU will mögliches Aufsichtsversagen bei Wirecard aufklären

Beitrag mit Bild

©Kenishirotie/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat die europäische Wertpapieraufsicht ESMA eingeschaltet, um ein mögliches Aufsichtsversagen in Deutschland im Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard aufzuklären.

„Wir werden die ESMA bitten zu untersuchen, ob es Versäumnisse bei der Aufsicht gegeben hat, und wenn ja, ein mögliches weiteres Vorgehen vorzuschlagen“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis der Financial Times. „Wir müssen klären, was da schiefgelaufen ist.“ Sollte die vorläufige Untersuchung der ESMA Mängel bei Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Finanzberichterstattung durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin aufdecken, solle die EU bereit sein, Konsequenzen einzufordern.

Verlieren Anleger das Vertrauen wegen Wirecard?

„Wenn wir die Kapitalmärkte vertiefen und die nächsten Stufen der Kapitalmarktunion vorantreiben, ist ein wichtiges Element das Vertrauen der Anleger, die in börsennotierte Unternehmen investieren“, so Dombrovskis. „Die Anleger müssen sicher sein, dass sie ordnungsgemäße und wahrheitsgemäße Informationen bekommen und dass die Bereitstellung dieser Finanzinformationen ordnungsgemäß überwacht wird.“ Wirecard war einer der wichtigsten Anbieter von mobilen Zahlmethoden. Nach dem Bilanzskandal hat Wirecard nun Insolvenz angemeldet.

ESMA kann direkt in nationale Aufsicht eingreifen

Die EU-Transparenzrichtlinie überträgt den nationalen Aufsichtsbehörden wie der BaFin klare Verantwortlichkeiten, um sicherzustellen, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen einer korrekten Finanzberichterstattung nachkommen. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA mit Sitz in Paris legt gemeinsame Durchsetzungsprioritäten für nationale Aufsichtsbehörden fest und kann in bestimmten Fällen auch direkt in die nationale Aufsicht eingreifen.

(EU-Kommission vom 26.06.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank