• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU will europäisches Gesellschaftsrecht modernisieren

15.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU will europäisches Gesellschaftsrecht modernisieren

Beitrag mit Bild

©ra2studio/fotolia.com

Die EU-Kommission plant eine Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts. Dazu hat sie eine öffentliche Konsultation gestartet, in der Interessierte ihre Sichtweise und Ideen einbringen können. 

„Unser EU-Binnenmarkt bietet europäischen Unternehmen enorme Möglichkeiten und ist ein Motor für Wachstum und Beschäftigung. Die EU-Vorschriften zum Gesellschaftsrecht entsprechen jedoch nicht mehr unserem digitalen Zeitalter“, erklärt Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. „In vielen grenzübergreifenden Situationen sind sich Unternehmen nach wie vor unsicher in Bezug auf die Rechtslage. Wir brauchen moderne, klare Vorschriften.“

Mehr digitale Instrumente

„Auch bei der praktischen Umsetzung der Vorschriften sollten wir mit der Zeit gehen:  Unternehmen sollten überall dort, wo es möglich ist, digitale Instrumente nutzen können, von der Eintragung des Unternehmens über die Erfüllung der Berichtspflichten bis hin zur Kommunikation mit den Aktionären“, so EU-Kommissarin Jourová  weiter.

Die öffentliche Konsultation läuft bis 6. August 2017.

(EU-Kommission, EU aktuell vom 12.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht