Die EU-Kommission hat das Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität verabschiedet, um klare soziale Rechte für alle Menschen überall in der EU zu gewährleisten, unabhängig davon, wo sie leben und arbeiten möchten.
Zum Hintergrund
Im Jahr 2024 lebten 14 Millionen Europäer in einem anderen EU-Mitgliedstaat, darunter über 10 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter (3,9 % der EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter). Gleichzeitig gaben 18 % der Befragten einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage an, dass sie gerne im Ausland arbeiten würden.
Das Paket wird es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsansprüche nachzuweisen und geltend zu machen und ihre Qualifikationen überall in der EU zu verstehen und formell dort anzuerkennen, wo der Beruf reglementiert ist. Neue Vorschriften und Instrumente werden mobile Arbeitnehmer besser vor Missbrauch schützen und langsame und komplexe Verwaltungsverfahren beseitigen, die Unternehmen daran hindern, in der gesamten EU Talente einzustellen oder Dienstleistungen zu erbringen. Die nationalen Verwaltungen werden von einer effizienteren Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte und der Betrugsbekämpfung profitieren.
Zum Inhalt
Das Paket umfasst eine Mitteilung zur fairen Arbeitskräftemobilität sowie folgende fünf Gesetzgebungsvorschläge:
- eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Sozialversicherungspasses;
- ein „Skills Portability Act“, eine Verordnung über digitale und vergleichbare Qualifikationen;
- eine Verordnung zur Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde;
- eine Änderungsrichtlinie über Berufsqualifikationen; und
- eine Richtlinie über die Qualifikation von Drittstaatsangehörigen.
Nach vollständiger Umsetzung wird das Paket bis 2040 einen Nutzen von geschätzten 6 Milliarden Euro bringen, und zwar durch eine schnellere Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Echtzeitüberprüfung von Sozialversicherungsunterlagen und weitere Einsparungen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Behörden sowie durch die Vermeidung von Betrug. Bei dem Paket handelt sich um Gesetzgebungsvorschläge, die noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden müssen.

