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22.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Wettbewerbshüter setzen Transparenz im Billionen-Markt für Kreditderivate durch

Beitrag mit Bild

Die Verpflichtungsbeschlüsse vom 20.06.2016 ergänzen einschlägige Rechtsetzungsinitiativen, die darauf abzielen, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen.

Der billionenschwere Markt für Kreditderivate wird stabiler und effizienter – dank einer Intervention der EU-Wettbewerbsaufsicht nach der Finanzkrise.

Die Europäische Kommission hat per Beschluss die Verpflichtungen für rechtsverbindlich erklärt, die der Handelsverband International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und der Finanzdatenanbieter Markit unabhängig voneinander hinsichtlich der Lizenzvergabe für Daten für Credit Default Swaps angeboten haben. „Die Beschlüsse vom 20.07.2016 gewährleisten, dass alle Handelsplätze zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu Daten und geistigem Eigentum von ISDA und Markit erhalten können“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dies führt zu einem größeren Angebot und niedrigeren Transaktionskosten für Anleger wie Investmentfonds, Pensionsfonds und Versicherer und damit auch zu stabileren Finanzmärkten.

Credit Default Swaps

Die Kommission hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken in Bezug auf die Lizensierung von Rechten an geistigem Eigentum, die notwendig ist, um auf dem Markt für Credit Default Swaps (CDS) Handelsdienstleistungen anzubieten. Credit Default Swaps (CDS) sind Verträge, durch die das Kredit- oder Ausfallrisiko von Schuldverschreibungen wie Staats- oder Firmenanleihen übertragen wird. Die Bedenken betrafen die „Schlusspreis“-Daten, die im Falle eines Ausfalls zur Festlegung der CDS-Preise verwendet werden, und die Vergabe von Lizenzen für bestimmte CDS-Indizes. Mit den Verpflichtungsangeboten werden diese Bedenken ausgeräumt, da der Börsenhandel mit CDS erleichtert und gleichzeitig die Transparenz verbessert wird.

MiFID 2 d MiFIR gelten ab Januar 2018

Die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID 2) und die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) werden ab Januar 2018 gelten und die entscheidende Rolle der Börsen bei der Stärkung der Sicherheit und Integrität der Finanzmärkte festigen. Sie zielen darauf ab, den Derivatehandel auf geregelte Handelsplätze zu verlagern und für börsengehandelte Derivate einen diskriminierungsfreien Zugang zu Handelsdienstleistungen zu gewährleisten.

(EU-Kommission, PM vom 20.07.2016/ Viola C. Didier)


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