• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-weites Zertifizierungssystem für Cybersicherheit

02.02.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-weites Zertifizierungssystem für Cybersicherheit

Das erste EU-weite Zertifizierungssystem für Cybersicherheit soll den digitalen Raum in Europa sicherer machen.

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Die EU-Kommission hat das erste europäische Zertifizierungssystem für Cybersicherheit angenommen. Das System bietet Regeln und Verfahren für die Zertifizierung von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) während ihres Lebenszyklus und macht sie damit für die Nutzer vertrauenswürdiger.

Das freiwillige System wird das EU-Gesetz über Cyberresilienz (Cyber Resilience Act) ergänzen, mit dem verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle Hardware- und Softwareprodukte in der EU eingeführt werden. Das System soll auch die Umsetzung der NIS2-Richtlinie, die die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen regelt, fördern.

Weitere Schritte

Das System wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Zusammen mit der Veröffentlichung des Zertifizierungssystems im Amtsblatt wird die Kommission auch das erste fortlaufende Arbeitsprogramm der Union für die europäische Cybersicherheitszertifizierung veröffentlichen. Dieses Dokument enthält eine strategische Vision und Überlegungen zu möglichen Bereichen für künftige europäische Cybersicherheitszertifizierungssysteme unter Berücksichtigung der jüngsten Gesetzgebungs- und Marktentwicklungen.

Das Programm basiert auf Entwürfen, die von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) in enger Zusammenarbeit mit Branchenexperten und den Mitgliedstaaten nach technischen und rechtlichen Diskussionen sowie einer öffentlichen Konsultation erstellt wurden.


EU-Kommission vom 31.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht