• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-weites Zertifizierungssystem für Cybersicherheit

02.02.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-weites Zertifizierungssystem für Cybersicherheit

Das erste EU-weite Zertifizierungssystem für Cybersicherheit soll den digitalen Raum in Europa sicherer machen.

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Die EU-Kommission hat das erste europäische Zertifizierungssystem für Cybersicherheit angenommen. Das System bietet Regeln und Verfahren für die Zertifizierung von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) während ihres Lebenszyklus und macht sie damit für die Nutzer vertrauenswürdiger.

Das freiwillige System wird das EU-Gesetz über Cyberresilienz (Cyber Resilience Act) ergänzen, mit dem verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für alle Hardware- und Softwareprodukte in der EU eingeführt werden. Das System soll auch die Umsetzung der NIS2-Richtlinie, die die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen regelt, fördern.

Weitere Schritte

Das System wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Zusammen mit der Veröffentlichung des Zertifizierungssystems im Amtsblatt wird die Kommission auch das erste fortlaufende Arbeitsprogramm der Union für die europäische Cybersicherheitszertifizierung veröffentlichen. Dieses Dokument enthält eine strategische Vision und Überlegungen zu möglichen Bereichen für künftige europäische Cybersicherheitszertifizierungssysteme unter Berücksichtigung der jüngsten Gesetzgebungs- und Marktentwicklungen.

Das Programm basiert auf Entwürfen, die von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) in enger Zusammenarbeit mit Branchenexperten und den Mitgliedstaaten nach technischen und rechtlichen Diskussionen sowie einer öffentlichen Konsultation erstellt wurden.


EU-Kommission vom 31.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht