• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften in Kraft

04.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften in Kraft

Beitrag mit Bild

Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen sind in Kraft getreten.

Ein neu gestalteter EU-Rechtsrahmen, die Marktmissbrauchsrichtlinie, ist seit dem 3. Juli anwendbar und soll auf den europäischen Finanzmärkten für noch mehr Effizienz, Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen.

Mit der Marktmissbrauchsverordnung wird gewährleistet, dass die Rechtsvorschriften mit den Entwicklungen auf den Märkten, etwa neuen Handelsplattformen, und neuen Technologien wie dem Hochfrequenzhandel (HFT) Schritt halten. Ergänzend zur Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet die neue Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (die Marktmissbrauchsrichtlinie) die Mitgliedstaaten, Insidergeschäfte und Marktmanipulationen einheitlich als Straftatbestände zu definieren und Höchststrafen für die schwersten Formen des Marktmissbrauchs zu verhängen

Bekämpfung von Marktmissbrauch wird leichter

Das neue Regelwerk soll von nun an den Anlegerschutz und das Vertrauen steigern, da es tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte ermöglicht und die Kapitalmarktunion voranbringt. Mit dem neuen Rechtsrahmen wird die Bekämpfung von Marktmissbrauch auf den Warenmärkten und den entsprechenden Derivatemärkten erleichtert, Manipulationen von Benchmarks wie dem LIBOR sind verboten und die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausgeweitet.

Marktteilnehmer können Regelwerk anwenden

Das aktualisierte Regelwerk stärkt und ersetzt die bestehenden EU-Vorschriften über Marktintegrität und Anlegerschutz, die erstmals 2003 erlassen wurden. Es umfasst die Verordnung über Marktmissbrauch und die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation. Die für die Durchführung der Marktmissbrauchsverordnung erforderlichen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sind rechtzeitig erlassen worden, sodass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden das neue Regelwerk umsetzen und ab 3. Juli 2016 anwenden können.

(EU-Kommission, PM vom 01.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


28.01.2026

Dieselskandal: Neue BGH-Fragen zur Kapitalmarkt-Haftung

Mit der EuGH-Vorlage will der BGH wissen, ob eine börsennotierte Gesellschaft schon allein durch mangelnde Organisation haftbar gemacht werden kann.

weiterlesen
Dieselskandal: Neue BGH-Fragen zur Kapitalmarkt-Haftung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


28.01.2026

Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

Eine Stadt darf eine fest als Gleichstellungsbeauftragte eingesetzte Mitarbeiterin nicht ohne arbeitsrechtlich tragfähige Gründe auf eine geringer bewertete Stelle versetzen.

weiterlesen
Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

Steuerboard

Marcel Duplois / Katharina Pichler


27.01.2026

BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?

Steuerpflichtige Schenkungen können nicht nur durch Zuwendungen zwischen natürlichen Personen und/oder Stiftungen vorliegen, sondern auch bei Leistungen an eine Kapitalgesellschaft.

weiterlesen
BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)