07.07.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Vorschläge für nachhaltiges Finanzsystem

Die EU-Kommission will das Finanzsystem nachhaltiger gestalten und hat dazu eine neue Strategie mit sechs umfassenden Vorschlägen vorgelegt. Außerdem hat die EU-Kommission einen Vorschlag für einen EU-Standard für grüne Anleihen unterbreitet sowie neue Vorschriften zu klaren und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen für Anleger, um Greenwashing zu verhindern.

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Der Europäische Grüne Deal zeigt auf, dass für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und zum Erreichen der ökologischen Nachhaltigkeitsziele der Union erhebliche Investitionen in allen Wirtschaftssektoren notwendig sind. Ein großer Teil dieser Finanzströme wird vom privaten Sektor kommen müssen.

Um diese Investitionslücke zu schließen, müssen private Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltigere Investitionen umgelenkt und der europäische Finanzrahmen völlig neu durchdacht werden. Insbesondere wurde durch den europäischen Grünen Deal deutlich, dass ökologisch nachhaltige Investitionen für Investoren und Unternehmen leichter erkennbar sein sollten und ihre Glaubwürdigkeit gewährleistet sein sollte. Mit den Vorschlägen unternimmt die EU einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung der Ziele des Grünen Deals, indem sie für einen umfassenden Ansatz bei der Finanzierung des grünen Wandels sorgt.

Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzsystem

  1. Erweiterung des bestehenden Instrumentariums für ein nachhaltiges Finanzwesen, um den Zugang zu Finanzmitteln für den Übergang zu erleichtern.
  2. Bessere Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Verbrauchern mithilfe der richtigen Instrumente und Anreize für den Zugang zu Finanzmitteln für den Übergang.
  3. Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Wirtschafts- und Finanzsystems gegenüber Tragfähigkeitsrisiken.
  4. Steigerung des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit.
  5. Gewährleistung der Integrität des Finanzsystems der EU und Überwachung seines geordneten Übergangs zur Nachhaltigkeit.
  6. Entwicklung internationaler Initiativen und Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen und Unterstützung für die Partnerländer der EU.

Die Kommission wird bis Ende 2023 über die Durchführung der Strategie Bericht erstatten und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um ein nachhaltiges Finanzwesen aktiv unterstützen.

Ein EU-Standard für grüne Anleihen

Die Kommission hat außerdem eine Verordnung über einen freiwilligen EU-Standard für grüne Anleihen vorgeschlagen. Durch diesen Vorschlag wird ein qualitativ hochwertiger freiwilliger Standard geschaffen, der allen (privaten und staatlichen) Emittenten zur Verfügung steht und zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen beitragen kann.

Grüne Anleihen werden bereits zur Beschaffung von Finanzmitteln in Sektoren wie der Energieerzeugung und -verteilung, des ressourceneffizienten Wohnens und der Infrastruktur für CO2-armen Verkehr eingesetzt. Auch seitens der Investoren besteht hohe Nachfrage nach solchen Anleihen. Der Markt für grüne Anleihen birgt jedoch noch Potenzial für die Verfolgung ehrgeizigerer Umweltziele in noch größerem Maßstab.

Mit dem EU-Standard für grüne Anleihen wird ein „Goldstandard“ dafür festgelegt, wie Unternehmen und Behörden grüne Anleihen für die Beschaffung von Finanzmitteln auf den Kapitalmärkten einsetzen können, um ambitionierte Investitionen zu finanzieren. Dabei sind strenge Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen, und die Investoren müssen vor sogenannter Grünfärberei (Greenwashing) geschützt werden.

Nachhaltiges Finanzsystem und EU-Taxonomie

Die EU-Kommission hat überdies den delegierten Rechtsakt zur Ergänzung von Artikel 8 der Taxonomieverordnung angenommen, wonach Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen Anlegern Informationen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Vermögenswerte und wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Verfügung stellen müssen. Märkte und Investoren benötigen klare und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen, um Grünfärberei zu verhindern.

Im nun delegierten Rechtsakt ist festgelegt, welche Informationen über den der EU-Taxonomie entsprechenden Anteil ihrer Geschäfts-, Investitions- oder Anleihetätigkeit große Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen nach welcher Methodik in welcher Form offenzulegen haben.


EU-Kommission vom 06.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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