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25.06.2018

Meldung, Steuerrecht

EU verstärkt Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug

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©Jamrooferpix/fotolia.com

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am Freitag auf neue Instrumente zur Schließung von Steuerlücken im EU-Mehrwertsteuersystem geeinigt. Diese Lücken können zu umfangreichem Mehrwertsteuerbetrug führen, der die nationalen Haushalte der EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr 50 Mrd. Euro kostet.

Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem spielt eine wichtige Rolle im EU-Binnenmarkt. Die Mehrwertsteuer ist eine bedeutende und wachsende Einnahmequelle in der EU. Im Jahr 2015 betrugen die Mehrwertsteuereinnahmen mehr als 1 Bio. Euro. Die neuen Bestimmungen stärken die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und ermöglichen es ihnen, Mehrwertsteuerbetrug – auch Online-Betrug – rascher und effizienter zu bekämpfen. Statt der manuellen Verarbeitung von Daten sollen IT-Systeme verstärkt genutzt werden.

Systematische Mitteilung an EU-Strafverfolgungsbehörden

Mehrwertsteuerinformationen und Erkenntnisse über organisierte Banden, die für die schwersten Fälle von Mehrwertsteuerbetrug verantwortlich sind, werden nun den EU-Strafverfolgungsbehörden systematisch mitgeteilt. Schließlich stellt eine verbesserte Koordinierung der Ermittlungen zwischen den Steuerverwaltungen und Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und EU-weiter Ebene sicher, dass diese schnelllebigen kriminellen Tätigkeiten schneller und effektiver verfolgt und bekämpft werden.

Nächste Schritte

Die neuen Regeln über die Zusammenarbeit werden nach ihrer Unterzeichnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Da die Umsetzung des automatisierten Zugangs zu den von den Zollbehörden erfassten Informationen und zu Fahrzeugregistern neue technologische Entwicklungen erfordert, wird ihre Anwendung bis zum 01.01.2020 aufgeschoben.

Zum Hintergrund

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden der Vorschlag der Kommission für eine weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vom Oktober 2017 und der Mehrwertsteuer-Aktionsplan – „Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum“ vom April 2016 umgesetzt.

(EU-Kommission, PM vom 22.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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