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11.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

EU verbessert Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

EU verbessert Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Eine besondere Priorität der Kommission im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sei der Kampf gegen Krebs als häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU.

Die Europäische Kommission hat mehrere Initiativen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verabschiedet. Dazu gehört u.a. die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten für sieben krebserregende chemische Stoffe.

Investitionen in den Arbeitsschutz sollen das Leben der Menschen verbessern, da damit Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden können. Die neue Initiative der Kommission baut auf den bisherigen Arbeiten in diesem Bereich auf und zielt darauf ab, Arbeitnehmer besser vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen zu schützen, Unternehmen – insbesondere KMU und Kleinstunternehmen – bei ihren Bemühungen zur Einhaltung des bestehenden Rechtsrahmens zu unterstützen und die Verfahren ergebnisorientierter und weniger bürokratisch zu gestalten.

Große Fortschritte und neue Ziele

Vor 25 Jahren wurde die erste EU-Richtlinie in diesem Bereich angenommen – seitdem hat die EU mit hohen Standards beim Schutz der Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz stets eine Vorreiterrolle gespielt. Seit 2008 ging die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um nahezu ein Viertel zurück, und der Anteil der Arbeitnehmer in der EU mit mindestens einem gesundheitlichen Problem, das durch ihre Arbeit verursacht oder verschlimmert wurde, sank um fast 10 %. Dennoch gebe es weiterhin große Herausforderungen: Schätzungsweise 160.000 Menschen sterben in Europa jedes Jahr an arbeitsbedingten Krankheiten. Es gehöre zu den obersten Prioritäten, die hohen europäischen Standards zu wahren und zu aktualisieren und so die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Folgende Schlüsselmaßnahmen will die Kommission ergreifen:

– Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten und anderer Maßnahmen für weitere sieben krebserregende chemische Stoffe.

– Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, bei ihren Bemühungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Untersuchungen zeigen, dass mehr als 30 % der Kleinstunternehmen keine Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz durchführen. Deshalb wurde für Arbeitgeber ein Leitfaden mit praktischen Tipps veröffentlicht, die die Risikobewertung erleichtern und effizienter machen sollen.

– Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern darauf hinarbeiten, veraltete Vorschriften innerhalb der nächsten zwei Jahre zu streichen oder zu aktualisieren. Die Überarbeitung der EU-Arbeitsschutzvorschriften und die Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene fügen sich in die laufenden Arbeiten der Kommission zur Errichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte ein, die darauf abzielen, das EU-Recht an sich ändernde Beschäftigungsmodelle und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

(EU-Kommission, EU-Aktuell vom 10.01.2017 / Viola C. Didier)


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