• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU verbessert Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

11.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

EU verbessert Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Beitrag mit Bild

Eine besondere Priorität der Kommission im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sei der Kampf gegen Krebs als häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU.

Die Europäische Kommission hat mehrere Initiativen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verabschiedet. Dazu gehört u.a. die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten für sieben krebserregende chemische Stoffe.

Investitionen in den Arbeitsschutz sollen das Leben der Menschen verbessern, da damit Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden können. Die neue Initiative der Kommission baut auf den bisherigen Arbeiten in diesem Bereich auf und zielt darauf ab, Arbeitnehmer besser vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen zu schützen, Unternehmen – insbesondere KMU und Kleinstunternehmen – bei ihren Bemühungen zur Einhaltung des bestehenden Rechtsrahmens zu unterstützen und die Verfahren ergebnisorientierter und weniger bürokratisch zu gestalten.

Große Fortschritte und neue Ziele

Vor 25 Jahren wurde die erste EU-Richtlinie in diesem Bereich angenommen – seitdem hat die EU mit hohen Standards beim Schutz der Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz stets eine Vorreiterrolle gespielt. Seit 2008 ging die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um nahezu ein Viertel zurück, und der Anteil der Arbeitnehmer in der EU mit mindestens einem gesundheitlichen Problem, das durch ihre Arbeit verursacht oder verschlimmert wurde, sank um fast 10 %. Dennoch gebe es weiterhin große Herausforderungen: Schätzungsweise 160.000 Menschen sterben in Europa jedes Jahr an arbeitsbedingten Krankheiten. Es gehöre zu den obersten Prioritäten, die hohen europäischen Standards zu wahren und zu aktualisieren und so die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Folgende Schlüsselmaßnahmen will die Kommission ergreifen:

– Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten und anderer Maßnahmen für weitere sieben krebserregende chemische Stoffe.

– Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, bei ihren Bemühungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Untersuchungen zeigen, dass mehr als 30 % der Kleinstunternehmen keine Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz durchführen. Deshalb wurde für Arbeitgeber ein Leitfaden mit praktischen Tipps veröffentlicht, die die Risikobewertung erleichtern und effizienter machen sollen.

– Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern darauf hinarbeiten, veraltete Vorschriften innerhalb der nächsten zwei Jahre zu streichen oder zu aktualisieren. Die Überarbeitung der EU-Arbeitsschutzvorschriften und die Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene fügen sich in die laufenden Arbeiten der Kommission zur Errichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte ein, die darauf abzielen, das EU-Recht an sich ändernde Beschäftigungsmodelle und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

(EU-Kommission, EU-Aktuell vom 10.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.09.2025

ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Die ESEF-Taxonomie wird an die aktuellen IFRS-Standards angepasst; ein Schritt, der technische, aber auch inhaltliche Auswirkungen auf die Berichterstattung hat.

weiterlesen
ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank