• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU verbessert Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

11.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

EU verbessert Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Beitrag mit Bild

Eine besondere Priorität der Kommission im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sei der Kampf gegen Krebs als häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU.

Die Europäische Kommission hat mehrere Initiativen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verabschiedet. Dazu gehört u.a. die Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten für sieben krebserregende chemische Stoffe.

Investitionen in den Arbeitsschutz sollen das Leben der Menschen verbessern, da damit Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden können. Die neue Initiative der Kommission baut auf den bisherigen Arbeiten in diesem Bereich auf und zielt darauf ab, Arbeitnehmer besser vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen zu schützen, Unternehmen – insbesondere KMU und Kleinstunternehmen – bei ihren Bemühungen zur Einhaltung des bestehenden Rechtsrahmens zu unterstützen und die Verfahren ergebnisorientierter und weniger bürokratisch zu gestalten.

Große Fortschritte und neue Ziele

Vor 25 Jahren wurde die erste EU-Richtlinie in diesem Bereich angenommen – seitdem hat die EU mit hohen Standards beim Schutz der Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz stets eine Vorreiterrolle gespielt. Seit 2008 ging die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um nahezu ein Viertel zurück, und der Anteil der Arbeitnehmer in der EU mit mindestens einem gesundheitlichen Problem, das durch ihre Arbeit verursacht oder verschlimmert wurde, sank um fast 10 %. Dennoch gebe es weiterhin große Herausforderungen: Schätzungsweise 160.000 Menschen sterben in Europa jedes Jahr an arbeitsbedingten Krankheiten. Es gehöre zu den obersten Prioritäten, die hohen europäischen Standards zu wahren und zu aktualisieren und so die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Folgende Schlüsselmaßnahmen will die Kommission ergreifen:

– Festlegung von Arbeitsplatzgrenzwerten und anderer Maßnahmen für weitere sieben krebserregende chemische Stoffe.

– Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen, bei ihren Bemühungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Untersuchungen zeigen, dass mehr als 30 % der Kleinstunternehmen keine Bewertung der Risiken am Arbeitsplatz durchführen. Deshalb wurde für Arbeitgeber ein Leitfaden mit praktischen Tipps veröffentlicht, die die Risikobewertung erleichtern und effizienter machen sollen.

– Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern darauf hinarbeiten, veraltete Vorschriften innerhalb der nächsten zwei Jahre zu streichen oder zu aktualisieren. Die Überarbeitung der EU-Arbeitsschutzvorschriften und die Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene fügen sich in die laufenden Arbeiten der Kommission zur Errichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte ein, die darauf abzielen, das EU-Recht an sich ändernde Beschäftigungsmodelle und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

(EU-Kommission, EU-Aktuell vom 10.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)