• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-US Privacy Shield: Rechtssicherheit für Unternehmen

11.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-US Privacy Shield: Rechtssicherheit für Unternehmen

Beitrag mit Bild

Das „Privacy Shield“ ersetzt die vom EuGH im Oktober 2015 annullierte Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2000.

Die Mitgliedstaaten der EU haben dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf eines EU-US Privacy Shield zugestimmt. Die Regelungen sollen zeitnah die Grundlage für die transatlantische Datenübermittlung bilden.

Die EU-Kommission plant, ihren Entscheidungsentwurf zum EU-US Privacy Shield noch im Juli 2016 formell im Kollegium anzunehmen. In der sog. Angemessenheitsentscheidung stellt die Kommission fest, dass Daten, die Unternehmen auf Basis des Privacy Shield in die USA übermitteln, dort einen Schutz genießen, der dem europäischen Standard gleichwertig ist. Der Privacy Shield enthält dafür verschiedene Sicherungsmechanismen: Datenverarbeitende Unternehmen mit Servern in den USA müssen sich zur Einhaltung wesentlicher datenschutzrechtlicher Grundsätze verpflichten, wie dem Zweckbindungsgrundsatz und der Pflicht zur Löschung von Daten, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Im Falle einer Verletzung dieser Grundsätze stehen EU-Bürgern transparente und effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung.

Jährliche Überprüfung des Privacy Shield

Im Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und öffentlicher Sicherheit sichert die US-Regierung ausdrücklich zu, dass kein anlassloser Massenzugriff von US-Sicherheitsbehörden auf Daten von EU-Bürgern erfolgen wird, wenn sie auf US-Servern gespeichert sind. Um den Rechtsschutz von EU-Bürgern gegen unbefugte Datenzugriffe von US-Behörden zu verbessern, wird im US-Außenministerium eine Ombudsperson eingerichtet, die Beschwerden von EU-Bürgern entgegennehmen wird. Die Einhaltung des Privacy Shield wird einer jährlichen Überprüfung durch die Europäische Kommission unterworfen. „Schon bei kleinen und mittleren Unternehmen sind die Geschäftsmodelle, die Kommunikation und die Datenverarbeitung zunehmend global ausgerichtet. Daher brauchen unsere Unternehmen dringend Rechtssicherheit für den transatlantischen Datenverkehr“, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

(BMWi vom 08.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©SBH/fotolia.com


17.06.2026

Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

EFRAG hat den vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an der Fair-Value-Option veröffentlicht.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht