02.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-US-Privacy Shield ist einsatzbereit

Beitrag mit Bild

Privacy Shield hat zum Ziel, die personenbezogenen Daten der EU-Bürger zu schützen und Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.

Der neue EU-US-Datenschutzschild ist einsatzbereit: Seit dem 01.08.2016 können sich Unternehmen beim US-Handelsministerium für die Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste registrieren und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen.

Unter dem Datenschutzschild unterliegen Unternehmen in den USA strengeren Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger. Ist ein EU-Bürger der Auffassung, dass seine Daten im Rahmen des Datenschutzschilds missbraucht wurden, stehen ihm mehrere Möglichkeiten der Streitbeilegung offen, von denen er leicht und ohne große Kosten Gebrauch machen kann. Idealerweise wird sich das Unternehmen selbst um die Beschwerde kümmern und das Problem lösen.

Verfahren der alternativen Streitbeilegung

Außerdem steht ein kostenloses Verfahren der alternativen Streitbeilegung zur Verfügung. Einzelpersonen können sich auch an ihre nationalen Datenschutzbehörden wenden, die dann zusammen mit der Federal Trade Commission dafür sorgen, dass Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Kann der Fall nicht auf andere Weise gelöst werden, gibt es als letztes Mittel ein Schiedsverfahren. Für Rechtsschutzbegehren von EU-Bürgern, die den Bereich der nationalen Sicherheit betreffen, ist eine von den US-Nachrichtendiensten unabhängige Ombudsstelle zuständig.

So funktioniert die Aufnahme in die Liste

US-amerikanische Unternehmen bestätigen zur Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste mittels Selbstzertifizierung, dass sie die in der Regelung festgelegten hohen Datenschutzstandards erfüllen. Sie müssen ihre Registrierung jedes Jahr verlängern lassen. Das US-Handelsministerium wird überwachen und aktiv prüfen, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen.

(EU-Kommission, PM vom 01.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht